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Hilfe bei Anlage N Werbungskosten Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte

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    Hilfe bei Anlage N Werbungskosten Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte

    Hallo zusammen.
    Ich bräuchte Hilfe bei der Anlage N bzgl der Berechnung der Fahrtkosten.

    Angenommen ich habe von Januar bis Februar bei einem Arbeitgeber gearbeitet wo ich 500 EUR Fahrtkosten mit dem eigenen PKW ansetzen kann.

    Von März bis Dezember hatte ich Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Höhe von 700 EUR.

    Wären also zusammen 1200 EUR.

    Bei der Berechnung von Elster muss ich aber ebenfalls die Fahrtkosten mit dem Auto angeben, was nur 300 EUR betragen würde.

    Somit werden mir nur die 500 EUR vom 1. Arbeitgeber und die 300 EUR vom 2. Arbeitgeber angerechnet und ich falle unter die Werbungskostenpauschale. Ergo er gibt nur 1000 EUR.

    Wie schaffe ich es, dass das Programm mir die 1200 EUR Werbungskosten berechnet?

    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
    Liebe Grüße
    Sabrina

    #2
    Hallo,

    wie kommen Sie auf die einzelnen Beträge für PKW bzw öffentliche Verkehrsmittel?

    Einfach im Formular die Entfernung zur Tätigkeitsstätte eintragen
    Zahl der Arbeitstage ...
    und dann das Programm rechnen lassen

    Gruß Xaver

    Kommentar


      #3
      20200206_124313.jpg Hallo Xaver,

      Anbei ein Bild wie das Programm rechnet.

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        #4
        Wie schaffe ich es, dass das Programm mir die 1200 EUR Werbungskosten berechnet?
        Das ist nicht zu schaffen. Der Vergleich Entfernungspauschale mit den höheren ÖPNV-Kosten erfolgt auf Jahresbasis. Da du nur 680,00 € bei

        den ÖPNV-Kosten erklären kannst, wirst du die 1.000,00 €-Grenze nicht erreichen können.

        Das Programm rechnet korrekt, die Entfernungspauschale liegt unter 1.000,00 €
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          Vielen Dank für die Antwort.

          Aber es betrifft ja zwei verschiedene Arbeitgeber. Schade, dass das dann auch nicht möglich ist.

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            #6
            Schade, dass das dann auch nicht möglich ist.
            Vor 2012 durften ÖPNV-Kosten und Entfernungspauschale noch monatsweise gegenüber gestellt werden, aber das ist schon lange vorbei
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Okay. Aber trotzdem vielen Dank für dir Hilfe!

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