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Einkommensteuererklärung welche Anlagen

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    Einkommensteuererklärung welche Anlagen

    Hallo,

    sorry, ich finde es im Internet nicht wirklich raus. Ich versuche, eine Einkommenssteuererklärung zu machen. Ich bin Kleinunternehmer, selbststädig, keine Angestellten, Einzelunternehmer. Ich habe eine EÜR abgeschickt sowie die ESt unbeschränkt (ESt 1 A). Aus der EÜR gehen meine Einnahmen/Gewinn hervor. Muss ich zusätzlich noch Anlage G oder S oder was auch immer, ausfüllen?

    #2
    Muss ich zusätzlich noch Anlage G oder S oder was auch immer, ausfüllen?
    Ja das musst du! Bei gewerblicher Tätigkeit die Anlage G, bei freiberuflicher Tätigkeit oder vergleichbarer selbständiger Arbeit die Anlage S.

    Die Anlagen können nicht getrennt von der ESt 1 A übermittelt werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ja das musst du! Bei gewerblicher Tätigkeit die Anlage G, bei freiberuflicher Tätigkeit oder vergleichbarer selbständiger Arbeit die Anlage S.
      ok, na toll:-). Dann müsste ich diese beim Finanzamt nachreichen. Wie mache ich das am sinnvollsten? Soweit ich das gesehen habe, kann ich die Anlage G nicht separat ausfüllen, sondern müsste eine neue ESt unbeschränkt (ESt 1 A), richtig? Diese schicke ich dann erneut ab und es gilt als Korrektur, oder wie? :-) Danke für deine Hilfe.

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        #4
        Bei ElsterFormular kopierst du die übermittelten Daten in eine neue Erklärung, bei Mein ELSTER startest du eine neue Erklärung und übernimmst die Daten

        der übermittelten Erklärung. Danach fügst du die Anlage G hinzu, trägst den Gewinn ein und übermittelst die Erklärung neu. Das gilt als Korrektur

        und ist so früh im Jahr auch völlig problemlos möglich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bei ElsterFormular kopierst du die übermittelten Daten in eine neue Erklärung, bei Mein ELSTER startest du eine neue Erklärung und übernimmst die Daten

          der übermittelten Erklärung. Danach fügst du die Anlage G hinzu, trägst den Gewinn ein und übermittelst die Erklärung neu. Das gilt als Korrektur

          und ist so früh im Jahr auch völlig problemlos möglich.
          ok, vielen Dank!

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