Hallo,
dann ist es denke ich logisch, dass sich an den Beträgen in der Berechnung nichts ändert - ein KAP-Verlustvortrag taucht da nicht auf.
Du musst die Erklärung einreichen, im Ergebnis kommt dann neben dem Einkommensteuerbescheid ein Feststellungsbescheid über die Verluste (leider kannst du erst mit dem kontrollieren ob alles richtig eingegeben und berücksichtigt wurde).
Außerdem glaube ich, dass du die betreffende Bank erklären musst (ggf. halt mit Nullwerten).
Stefan
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Verlustvortrag Finanzamt
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Hallo Stefan,
ich habe letzes Jahr keine Gewinne realiesiert, habe mir auch deswegen keine Verlusbescheinigung von der Bank austellen lassen da ich das auch Bankintern also über den Verlustverrechnungstopf machen kann.
Mir geht es nur um diesen Verlust aus einem der Zertifikate ca 2000€ da die Bank bei diesem keine Veräußerung im Sinne des §20Absatz 2 EStG sieht, ist es auch nicht im Verlusttopf gelandet.
Deswegen wollte ich es über das Finanzamt machen um mit die Verluste schon mal für später im Verlustvortrag festzuschreiben.
Kannst du mir da weiterhelfen ?
Vielen Dank
Lg Sigi
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Hallo,
was soll denn eigentlich herauskommen?
Also, hast du (höhere) Gewinne die damit reduziert würden, oder mündet es in einem Verlust? (du schreibst ja von Zeile 10, also ist wohl von Verlust auszugehen)
Hast du überhaupt Abgeltungssteuer gezahlt, sprich: lagst du über dem Sparer-Pauschbetrag?
Stefan
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Zitat von Ceprej Beitrag anzeigenleider verändert sich der vorher automatisch ausgerechneter Betrag von Elster nicht
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Hallo Stefan,
habe am Wochenende das mit der Zeile 7 Und 10 mal ausprobiert, leider verändert sich der vorher automatisch ausgerechneter Betrag von Elster nicht, egal wie ich es eingebe.
Hast du da evtl noch eine Tipp für mich ?
Danke
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Vielen Dank Stefan !
Ich probiere das mal aus.
Weißt du evtl. etwas zu dieser Sache hier ( Falls jemand bzgl. VIII R 5/19 was neues hört, oder einen Weg kennt wie mann so etwas steuerlich absetzen kann, bitte Bescheid sagen )
Falls jemand noch Ideen bzw. Vorschläge hat, wäre ich Euch sehr Dankbar.
Gruß Sigi
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Hallo,
wenn ich mal deine ungefähren Zahlen nehme: den bescheinigten Betrag für Zeile 7 auch dort eintragen, und dann bei Korrektur den selben Betrag minus 1995 Euro. Wenn die Zeile 7 dadurch negativ wird sollte (muss?) man auf Zeile 10 ausweichen (dann Zeile 7 auf Null und den Rest in Zeile 10 korrigieren).
Und wenn man korrigiert muss man das in der Regel gesondert nachweisen (Kaufabrechnung, Verkaufabrechnung - und aus letzterer sollte auch hervorgehen, dass die Bank den Verlust steuerlich nicht berücksichtigt hat).
Zu der Thematik gibt es ein neues BMF Schreiben:
Stefan
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Hallo zusammen, erstmal vielen dank für die Antworten !
Stefan das Problem ist das ich von der Bank nur eine Kaufabrechnung habe aus der hervorgeht wieviel ich investiert habe und wieviel von der Investition geblieben ist. Es waren ca. 2000 Euro die ich investiert habe, nach dem Verkauf waren es leider nur noch 5 Euro also Totalverlust. Muss ich das dann so machen wie du schon beschrieben hast oder muss ich da anderes vorgehen ?
Vielen Dank
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Zu der Thematik gibt es ein neues BMF Schreiben: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer geänderte Fassung durch BMF-Schreiben vom 16.09.2019 _x000d_ (Rz. 8c, 79, 324)
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Hallo,
der Begriff "Verlustvortrag" passt hier nicht, wenn dann musst du den Verlust(!) erklären. Und zwar als Korrektur in genau der Zeile in der es auch die Bank bescheinigt hätte (Zeile 7 oder 10, je nach dem).
Beispiel für eine Korrektur:
Die Bank hat 500 Euro für Zeile 7 bescheinigt, dabei aber einen Verlust von 200 Euro nicht berücksichtigt. Einzutragen sind dann vorne 500 Euro und bei 'korrigierte Beträge' 300 Euro.
Ob das aber überhaupt anerkannt wird weiß ich auch nicht, ich bin da nicht so ganz auf dem Laufenden (es gab wohl ein Urteil, aber die Finanzverwaltung erkennt das glaube ich nicht vollumfänglich - also für alle Arten von Wertpapieren - an; oder sogar über den Einzelfall hinaus gar nicht, kann auch sein - dann wirst du klagen müssen).
Stefan
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Ja in der Regel hast du Recht, aber wenn der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt dann liegt für die Bank auch kein Verkauf nach §20Absatz 2 EStG vor und mann kann den Verlust nur über das Finanzamt als Verlustvortrag beantragen. Das war keine Aktie bei mir sondern ein Knock-Out Zertifikat.
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Der Verlust wird von Deiner Bank im ersten Jahr berücksichtigt, in dem Du bei ihr einen entsprechenden Gewinn erzielst.
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Verlustvortrag Finanzamt
Hallo, in welche Zeile muss ich Verluste eintragen wenn keine Veräußerung im Sinne des §20Absatz 2 EStG vorliegt.
Ich habe ein Wertpapier verkauft wo der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht überstieg, so das ich den Velust auf der Bankebene nicht verrechnen kann jetzt wollte ich es beim Finanzamt als Verlustvortrag geltend machen.
Kann mir evtl. jemand helfen bzw. paar Tipps geben wo ich das in der Anlage KAP eintrage ( welche Zeilen ) ?
Vielen DankStichworte: -
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