Hallo Elsterfreunde,
2018 ist mein vorerst letztes Jahr, in dem ich arbeiten werde, bekomme aber erst in wenigen Jahren die erste Rente.
Ich erhalte im Januar 2019 eine Abfindung, die vertraglich so gehalten ist, dass in Deutschland die Fünftelregelung anwendbar ist.
Im Jahr 2019 werden ich und meine Frau, uns das gesamte Jahr privat und ohne Einkommen, vorübergehend im aussereuropäischen Ausland aufhalten.
Für den Zeitraum sind wir auch von der Krankenkasse in Deutschland vorübergehend beitragsfrei abgemeldet.
Können wie trotzdem das Steuerjahr 2019 in Deutschland nach Fünftelregelung als unbeschränkt steuerpflichtiger versteuern, obwohl wir über 180 Tage nicht im Land sind ?
Wo muß das bei Elster eingetragen werden ?
Vielen Dank für Eure Auskunft
2018 ist mein vorerst letztes Jahr, in dem ich arbeiten werde, bekomme aber erst in wenigen Jahren die erste Rente.
Ich erhalte im Januar 2019 eine Abfindung, die vertraglich so gehalten ist, dass in Deutschland die Fünftelregelung anwendbar ist.
Im Jahr 2019 werden ich und meine Frau, uns das gesamte Jahr privat und ohne Einkommen, vorübergehend im aussereuropäischen Ausland aufhalten.
Für den Zeitraum sind wir auch von der Krankenkasse in Deutschland vorübergehend beitragsfrei abgemeldet.
Können wie trotzdem das Steuerjahr 2019 in Deutschland nach Fünftelregelung als unbeschränkt steuerpflichtiger versteuern, obwohl wir über 180 Tage nicht im Land sind ?
Wo muß das bei Elster eingetragen werden ?
Vielen Dank für Eure Auskunft
Kommentar