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EÜR Vordruck häusliches Arbeitszimmer

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    EÜR Vordruck häusliches Arbeitszimmer

    Hallo!

    Ich fülle gerade die Anlage EÜR für 2009 aus. Soweit ist auch alles in Ordnung, das Arbeitszimmer bereitet mir aber Probleme... Hier im Forum habe ich gelesen, dass man bei erstmaliger Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers einen Vordruck ausfüllen und beim Finanzamt abgeben muss. Ich bin freiberufliche Übersetzerin und arbeite fast ausschließlich zu Hause, das Absetzen des Zimmers sollte also kein Problem darstellen.

    Aber wo finde ich den Vordruck?? Ich habe ElsterFormular und die Elster Website und die Website des Finanzamtes durchgesucht und außerdem heute schon 2x mit meinem zuständigen Finanzamt telefoniert. Die Dame kann mir aber leider nicht richtig helfen, da sie selbst auch nicht weiß, wo ich den Vordruck finden kann... Ihrer Meinung nach müsste ich in der Anlage EÜR "irgendwo etwas anklicken können". Ich nehme an, dass sie von Zeile 38 spricht, da kann man aber bei mir nichts anklicken. Bin ich im falschen Formular? (Ich habe in ElsterFormular das Formular Anlage EÜR gewählt und sehe praktisch das Papierformular in eingescannter Form vor mir. Dachte eigentlich, dass das so korrekt ist, aber die Dame vom Finanzamt hat mich jetzt ganz nervös gemacht und mir den Eindruck vermittelt, ich müsste vorher noch ganz andere Sachen ausfüllen, die dann automatisch in das Formular übernommen werden, oder so ähnlich. Ich weiß auch nicht...)

    Ich habe alle Kosten nach m² ausgerechnet und den Gesamtbetrag in Zeile 38 eingetragen. Reicht das aus? Wenn ich dann eine Kopie vom Mietvertrag, vom Wohnungsgrundriss und von der Stromrechnung beilege, ist das ausreichend? Wobei ich nicht so genau weiß, wie ich das beilegen soll, wenn ich die Erklärung online übermittle...

    Es wäre echt ganz fantastisch, wenn mir jemand dabei weiterhelfen könnte!! :-)

    Viele Grüße

    Nina

    #2
    AW: EÜR Vordruck häusliches Arbeitszimmer

    Die Suche mit einer gebräuchlichen Suchmaschine im Web (G**gle) bringt mit den Suchbegriffen "Vordruck" "Arbeitszimmer" eine ganze Reihe Treffer, gleich als zweites diesen: http://www.steuerrat24.de/data/probe/az-eigheim-vdr2006.pdf.

    Die Finanzämter haben teilweise eigene Vordrucke, die gern verschickt werden, wenn man erstmals Kosten für ein Arbeitszimmer geltend macht. Zur EÜR gehört ein solcher jedoch nicht.

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