Hallo zusammen
ich bin mir nicht ganz schlüssig, wie ich einen Batteriehandgriff (Brutto = 360 €)für eine Digitalkamera in der EÜR richtig behandeln muss.
Der Definition für ein GWG entspricht er ja nicht (Nicht eigenständig nutzbar)
Kann er aber als Betriebsausgabe behandelt werden ?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?
ich bin mir nicht ganz schlüssig, wie ich einen Batteriehandgriff (Brutto = 360 €)für eine Digitalkamera in der EÜR richtig behandeln muss.
Der Definition für ein GWG entspricht er ja nicht (Nicht eigenständig nutzbar)
Kann er aber als Betriebsausgabe behandelt werden ?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?
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