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Studiengebühren und Werbungskosten für Studium

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    Studiengebühren und Werbungskosten für Studium

    Liebes Elster-Forum,

    ich lese mich bereits seit einigen Stunden ein, habe aber doch noch 1-2 Fragen.
    Ich möchte meine Studienkosten aus dem letzten Jahr (2017, Zweistudium) absetzen.

    1. Meine Studiengebühren (650 Euro für Sommer + Wintersemester)
    Unter welchem Punkt in Anlage N kann ich diese angeben?

    2. Ich studiere in Hamburg, ich habe aber ein Praktikum in Berlin für 3 Monate absolviert und habe dort auch gewohnt. Ich habe aber keine Belege der Fahrten (Züge, Bus, Mitfahrgelenheit) gesammelt. Ich bin aber ca. alle 2-3 Wochen über das Wochenende nach Hamburg.
    Kann ich da Pauschalen angeben? Wenn ja wieviel und unter welchem Punkt?

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    #2
    AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium

    Zitat von nyamu Beitrag anzeigen
    Liebes Elster-Forum,

    ich lese mich bereits seit einigen Stunden ein, habe aber doch noch 1-2 Fragen.
    Ich möchte meine Studienkosten aus dem letzten Jahr (2017, Zweistudium) absetzen.

    1. Meine Studiengebühren (650 Euro für Sommer + Wintersemester)
    Unter welchem Punkt in Anlage N kann ich diese angeben?

    2. Ich studiere in Hamburg, ich habe aber ein Praktikum in Berlin für 3 Monate absolviert und habe dort auch gewohnt. Ich habe aber keine Belege der Fahrten (Züge, Bus, Mitfahrgelenheit) gesammelt. Ich bin aber ca. alle 2-3 Wochen über das Wochenende nach Hamburg.
    Kann ich da Pauschalen angeben? Wenn ja wieviel und unter welchem Punkt?

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!
    1. Wie wäre es mit Fortbildungskosten?

    2. Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte X Tage und x Kilometer.

    Kommentar


      #3
      AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium

      Hallo,

      >>>2. Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte X Tage und x Kilometer.

      Ein Praktikum dürfte aber doch eine Dienstreise sein (mit doppelten Fahrtkosten, Unterkunftskosten etc.). Oder?


      >>>Ich habe aber keine Belege der Fahrten (Züge, Bus, Mitfahrgelenheit) gesammelt.

      Kosten der Fahrkarten kannst du ja heute noch recherchieren, und was du dem Fahrer zu den Spritkosten zugeschossen hast wirst du doch wohl noch wissen.
      Bei so wenigen Fahrten (~ca. 5 - die Anzahl ist auch glaubwürdig) sollte das problemlos durchgehen.

      Aber trotzdem für die Zukunft: Belege sammeln.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium

        Vielen Dank schonmal.

        Die Studiengebühren würdet ihr also unter Fortbildungskosten → Zeile 44 angeben?

        Zum Praktikum:
        Sagen wir ich bin 3x mit der Bahn gefahren, da ich sicher immer nicht den Vollpreis, sondern Sparpreise gefahren bin ca. 50 Euro die Fahrt. Das wären bei 3x Hin- und zurück = 300 Euro
        2x Bus (ca. 20 Euro die Fahrt) Hin- und zurück= 80 Euro
        1x Mfg (ca. 15 Euro die Fahrt) Hin- und zurück= 30 Euro

        Kann ich das so angeben? Oder muss ich mich an irgendwelche Richtwerte und KM-Pauschalen richten?

        Und gebe ich das unter:
        Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten → Zeilen 49–57
        oder
        Fahrtkosten, Übernachtungs-, Reisenebenkosten → Zeile 50
        oder auch unter
        Fortbildungskosten → Zeile 44 an?

        LG

        Kommentar


          #5
          AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium

          Fortbildungskosten werden unter Fortbildungskosten eingetragen, warum auch nicht ? Wurde ja auch schon so vorgeschlagen

          Und zu den Fahrten:
          Man sollte die Fahrten schon belegen können, es gibt dafür keine Pauschalen (außer mit dem PKW gefahrene km). Bus- und Bahnfahrten sind grundsätzlich nachweispflichtig.

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            #6
            AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium

            Ok, ich habe alle E-Mail Ordner abgesucht und auch noch einige Tickets gefunden.
            Nur die Mitfahrgelenheiten kann ich natürlich nicht berechnen.

            Gebe es statt der Auflistung der einzelnen Tickets auch die Möglichkeit einer Pauschale? Wenn ja wie hoch?

            Und was könnte ich für das 3-Monatige Praktikum als Unterkunft abrechnen? Ich hatte ein WG-Zimmer in Berlin für 300 Euro im Monat. Gibt es da auch eine Pauschale?

            Und wenn mir noch jemand beantworten kann, wo ich diese Fahrtkosten angeben kann wäre ich dankbar

            Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten → Zeilen 49–57
            oder
            Fahrtkosten, Übernachtungs-, Reisenebenkosten → Zeile 50
            oder auch unter
            Fortbildungskosten → Zeile 44 an?

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              #7
              AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium

              Zitat von nyamu Beitrag anzeigen
              Gebe es statt der Auflistung der einzelnen Tickets auch die Möglichkeit einer Pauschale?

              ...

              Und wenn mir noch jemand beantworten kann, wo ich diese Fahrtkosten angeben kann wäre ich dankbar
              Wurde doch beides von Petz schon beantwortet!

              Kommentar


                #8
                AW: Studiengebühren und Werbungskosten für Studium

                Hallo,

                wo genau du die Fahrtkosten einträgst ist - wie bei fast allen Werbungskosten - egal, die einzelnen Zeilen überschneiden sich da durchaus. Ich würde aber die Zeilen 49ff nehmen.


                >>>Bus- und Bahnfahrten sind grundsätzlich nachweispflichtig.

                Das kann aber im Einzelfall auch durch Eigenbelege erfolgen (etwa bei der Mitfahrgelegenheit, da reicht in der Regel schon das Datum, de Strecke und der Name des Fahrers). Und für Bahnfahrten gibt es ja oft Tickets oder Zahlungsnachweise.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar

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