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Gewerbesteuer - Was wo eintragen

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    Gewerbesteuer - Was wo eintragen

    Hallo,
    ich schiebe das nun schon eine ganze weile vor mir her. Nun muss ich es aber bald abgeben.
    Das FA will nun erstmalig eine GewStErklärung von mir.

    Ich liste mal auf:
    • Einkünfte aus GewBetr. € 27.661
    • zu versteuerndes Einkommen: 24.072
    Meine Berechnung dazu wäre folgende:

    (27.661 - 24.500) * 0,035 = € 110,635
    110,635 * 4,5 (HebeStSatz) = € 497,86

    ----------------
    Nun habe ich aber auch gelesen, dass ich meine Kosten geltend machen kann. Also dementsprechend ich den Wert (24.072) heranziehen müsste. Dann wiederum bräuchte ich ja gar keine GewStErklärung abzugeben. Da ich ja dann unter den € 24.500 liege. Da ich aber vom FA dazu aufgeforder wurde, verwirrt mich das nun etwas.

    Zweite Frage wäre: In welche Zeile(n) ich was wo einzutragen habe (GewSt 1A)

    Danke für Eure Antworten!




    #2
    Dein zu versteuerndes Einkommen und der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb haben nichts miteinander zu tun.

    Die Gewerbesteuer knüpft an den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb an, also musst du davon ausgehen..
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mein Gewinn aus Gewerbebetrieb ist (Einnahmen - Ausgaben). Das ist bei mir gleichbedeutend mit (zu versteuerndes Einkommen). Es sei denn ich kann irgendwelche Ausgaben nicht gegenrechnen.
      Aber da habe ich, aus Angst etwas falsch zu machen, nur das nötigste aufgeführt. Also Fahrtkosten oder Essenquittungen gebe ich gar nicht erst als Ausgabe mit an.

      Dennoch nochmal zurück zur Frage: Mein Gewinn ist nicht (27.661) sondern (24.072). Ist das so korrekt?
      Zuletzt geändert von Swiper; 10.02.2020, 17:10.

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        #4
        Der Gewinn ist quasi identisch mit den Einkünften.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Der Gewinn ist quasi identisch mit den Einkünften.
          Dann wäre ich aber unter € 24.500. Warum muss ich dann eine GewSt abgeben?

          Kommentar


            #6
            Zitat von Swiper Beitrag anzeigen
            Dann wäre ich aber unter € 24.500. Warum muss ich dann eine GewSt abgeben?
            Echt? Im Ausgangsposting hast Du ja noch einen Gewinn in Höhe von 27.661 angegeben.

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              #7
              Hmm. Ja, stimmt!
              Die 27.259 sind schon (Einnahmen - Ausgaben). Mein Fehler...

              Ist denn meine Berechnung aus Posting #1 so richtig?
              bzw. muss ich das gar nicht selber ausrechnen!?

              Denn Kennzahl 10 im GewSt Formular sagt:
              Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des § 7 Satz 4 GewStG (ohne Beträge laut Zeilen 38, 39, 39a und 80) (Euro)
              Demnach glaube ich den vollen Betrag von 27.661 in dieses Feld eintragen zu müssen!?
              Zuletzt geändert von Swiper; 13.02.2020, 17:02.

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                #8
                Leider komme ich nicht weiter....

                Ich habe vor, folgendes abzugeben:

                Gewerbeertrag 27.259
                Hebesatz 450%

                **
                In Formular GewSt 1 A;
                - Zeile 33 (Kennzahl 10) :Betrag 27259
                **
                In Formular ESt 1 A - Anlage G;
                2 - Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG
                -------- 16 ------------
                Laut Zeile: ?????????
                Gewerbeertrag (auf volle 100 Euro abgerundet): 27200
                Freibetrag: 24500
                Gewerbesteuer-Messbetrag: = 27200-24500 (2700)

                ------- 17 ------------
                Hebesatz in Prozent: 450
                Gewerbesteuer: Wert von 2700*0,035*4 (378)

                Leider werden die Rahmen nach Prüfung immer ROT
                Auch weiß ich nicht, was in die in Zeile 16 (LautZeile) rein kommt.

                Für einen Steuerberater, den ich mir dann ab nächsten Jahr gönnen werde, ist es leider schon zu spät. Da ich es morgen abgeben muss.

                Kann mir da bitte jemand einige Hinweise geben, das ich das doch noch abgeben kann.

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                  #9
                  Als Einzelunternehmer erklärt man den Gewinn in Zeile 4 der Anlage G. Das ist die Zeilennummer, die vor Zeile 16 erwartet wird.

                  Ansonsten muss ich mit das auch erst näher anschauen. Um welches Jahr geht es? 2018
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zeile 4 (immer nnoch Fehler) Es steht über Zeile 6. Leider fehlt dort die Zeilennummer.
                    Es geht um 2018

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