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    USt-Erklärung

    Hallo,

    neben meinem Angestellten-Gehalt habe ich noch ein Kleinunternehmen und ein Einzelunternehmen (Gewerbe) angemeldet.

    Das Kleinunternehmen ist nicht umsatzsteuerpflichtig, das Einzelunternehmen schon. Bei den Eingangsrechnungen habe ich beim Einzelunternehmen im EÜR alle Beträge in Netto angegeben, da dies auf der Gewerbeanmeldung so angekreuzt wurde. Die Vorsteuer gebe ich soviel ich weiß bei der USt-Erklärung an.

    Nun meine Frage: mache ich das bei den Eingangrechnungs-Beträgen beim Kleinunternehmen genauso oder kann ich da die Bruttobeträge bei EÜR angeben?

    Grüße

    #2
    Das Kleinunternehmen ist nicht umsatzsteuerpflichtig, das Einzelunternehmen schon.
    Das glaube ich nicht. Im Umsatzsteuerrecht werden mehrere Unternehmen eines Unternehmers für gewöhnlich konsolidiert!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Harry,

      also einmal mit Umsatzsteuer und einmal ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer § 19 UStG, das funktioniert doch nicht so.

      Tschüß

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        #4
        Hallo,

        ok, ich habe mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt. Ja § 19 UStG tritt bei meinem Kleinunternehmen in Kraft, d.h. ich brauche bei meinen Einnahmen keine Umsatzsteuer dazu rechnen bei der Rechnung. So, nun sagte mir meine Steuerberaterin, dass ich auch für das Kleinunternehmen die USt-Erklärung einreichen muss. Sie sprach dabei nur meinen Umsatz an, den ich (ohne USt) dort angeben muss. Nur um alles richtig zu machen, ist meine Frage, ob ich nun bei EÜR bei den Anschaffungskosten den Netto-Betrag angebe und bei der USt-Erklärung die Mehrwertsteuer dazu eintrage oder ob ich bei EÜR die Brutto-Beträge der Anschaffungskosten angebe.

        Bitte habt Nachsicht mit mir, ich mache das zum ersten mal, und versuche möglichst viel selbst ausfindig zu bekommen anstatt oft meine Steuerberaterin zu fragen.

        Grüße

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          #5
          Als Einzelunternehmer ist man umsatzsteuerlich eine einzige Rechtspersönlichkeit. Nur weil man Weine und Kohlen verkauft, kann nicht das eine ein Kleinunternehmen und das andere kein Kleinunternehmen sein. Du bist der eine/einzige Unternehmer und keine gespaltene Persönlichkeit Gab wohl ein Missverständnis bei der Steuerberaterin (ich gehe mal davon aus, dass die das sachlich gesehen eigentlich wissen müsste).

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            #6
            In der Umsatzsteuererklärung trägst Du als Kleinunternehmer keinerlei Anschaffungskosten ein.

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              #7
              Als Option ist zu prüfen, beide Unternehmen umsatzsteuerlich zu machen, dann ist alle viel einfacher. Kleinunternehmerregelung kann jeder machen, auch wenn er unter 17.500 bzw. 22.000 Euro liegt.

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                #8
                Hallo Mhanft, also ich über verschiedene Tätigkeiten aus. Eine davon ist im Bildungsbereich und nicht umsatzsteuerpflichtig, die andere hat was mit Online-Verkauf zu tun und ist ein Gewerbe. Somit verstehe ich gerade nicht ganz, warum man nicht beides sein kann. Kannst Du mir das bitte noch näher erklären?

                Hallo L. E. Fant, genau so hab ich es von meiner Steuerberaterin verstanden.

                Hallo Steuerehrlich, würde in einem Fall wenig Sinn machen, da ich sonst meine Kurskosten im Bildungsbereich höher ansetzen muss und weniger Interessierte dafür dann womöglich habe.

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                  #9
                  Ok, dann bist Du eben kein Kleinunternehmer. Ein Teil Deiner Umsätze ist offenbar steuerfrei. Das hat aber nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

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                    #10
                    Wow, jetzt wird`s kompliziert... moment, moment, für meine kleinunternehmerische Tätigkeit muss ich doch lediglich meinen Umsatz (der ja keine USt enthält) bei der USt-Erklärung angeben. Die Anschaffungskosten wie es aussieht nicht. Richtig? Dann ist diese Tätigkeit doch ein Kleinunternehmen...

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                      #11
                      Ich habe beim Finanzamt ein freiberufliche Tatigkeit (nach Kleinunternehmerregelung) und ein Gewerbe angemeldet. Für alles habe ich 1 Steuernummer.

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                        #12
                        Ich versuche es nochmal, anschließend gehst Du am Sinnvollsten zu Deinem steuerlichen Berater, denn mit Elster hat das ja auch nichts zu tun.

                        Einkommensteuer: Einkommensteuerlich kannst Du beliebig viele Betriebe gleichzeitig haben, z.B. gleichzeitig ein Bordell (gewerblich), ein Steuerberaterbüro (selbständig), ein Kiosk (gewerblich), einen Bauernhof (Land- und Forstwirtschaft). Für jeden dieser Betriebe hast Du eine separate Steuernummer, wofür Du je eine eigene Anlage EÜR oder Bilanz abgibst. Bei Deiner Hauptsteuernummer, wo die Einkommensteuer darüber läuft, ist in der Regel einer dieser Betriebe steuernummernmäßig mit dabei. Das Beispiel erweiternd hast Du noch zwei vermietete Häuser, das eine davon ein als Wohnung vermietetes Einfamilienhaus, das andere ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbeobjekt.

                        Umsatzsteuer: Jede Person hat höchstens genau ein (!!!) einziges Unternehmen. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 1 UStG, dort heißt es:

                        Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

                        Um im o.g. Beispiel zu bleiben würde Dein eines Unternehmen umfassen Dein Bordell, Dein Steuerberaterbüro, Dein Kiosk, Deinen Bauernhof und Deine beiden Vermietungsobjekte. Dass da ggf. auch steuerfreie Umsätze dabei sind wie bei dem vermieteten EFH, ändert nichts daran, dass es zum Unternehmen gehört. Und dieses ganze einheitliche Unternehmen wird nun betrachtet, ob Du dabei die Voraussetzungen als Kleinunternehmer erfüllst oder nicht. Insbesondere kannst Du Dir nicht ein Teilunternehmen herauspicken und sagen, damit seiest Du Kleinunternehmer. Näheres in § 19 UStG.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Ok, danke schon mal. Da braucht es ein weiteres Gespräch mit meiner Steuerberaterin, die mir das anders vermittelt hat oder ich es falsch aufgefasst habe.

                          Grüße

                          Kommentar


                            #14
                            Picard777
                            Sehr anschaulich erklärt

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
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