Hallo,
neben meinem Angestellten-Gehalt habe ich noch ein Kleinunternehmen und ein Einzelunternehmen (Gewerbe) angemeldet.
Das Kleinunternehmen ist nicht umsatzsteuerpflichtig, das Einzelunternehmen schon. Bei den Eingangsrechnungen habe ich beim Einzelunternehmen im EÜR alle Beträge in Netto angegeben, da dies auf der Gewerbeanmeldung so angekreuzt wurde. Die Vorsteuer gebe ich soviel ich weiß bei der USt-Erklärung an.
Nun meine Frage: mache ich das bei den Eingangrechnungs-Beträgen beim Kleinunternehmen genauso oder kann ich da die Bruttobeträge bei EÜR angeben?
Grüße
neben meinem Angestellten-Gehalt habe ich noch ein Kleinunternehmen und ein Einzelunternehmen (Gewerbe) angemeldet.
Das Kleinunternehmen ist nicht umsatzsteuerpflichtig, das Einzelunternehmen schon. Bei den Eingangsrechnungen habe ich beim Einzelunternehmen im EÜR alle Beträge in Netto angegeben, da dies auf der Gewerbeanmeldung so angekreuzt wurde. Die Vorsteuer gebe ich soviel ich weiß bei der USt-Erklärung an.
Nun meine Frage: mache ich das bei den Eingangrechnungs-Beträgen beim Kleinunternehmen genauso oder kann ich da die Bruttobeträge bei EÜR angeben?
Grüße
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