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Anlage V - Erhaltungsaufwendungen

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    Anlage V - Erhaltungsaufwendungen

    Hallo Zusammen,
    wir setzen seid 2016 Erhaltungsaufwendungen (neue Fenster) für 4 Jahre ab - das heißt dieses Jahr (Erklärung 2019) das letzte Mal.

    Nun kommen für die Erklärung 2019 aber neue Erhaltungsaufwendungen (neues Bad) dazu, welche wir für die nächsten 5 Jahre angeben wollen.

    Ziehe ich für dieses Jahr, in dem noch beide Aufwendungen laufen, die Beträge einfach zusammen?

    Ich danke für Eure Unterstützung.

    #2
    Da gibts doch für jedes Jahr, aus dem die Erhaltungsaufwendungen stammen, eine separate Zeile... (anbei ein Screenshot aus einer 2018er-Erklärung)
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      #3
      Würde das dann so aussehen?

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        #4
        Nein, so stimmt das nicht. Wenn du nur die 4.000 aus dem Jahr 2016 hast, dann darfst du auch nur 1.000 in die Zeile 45 aus 2016 eintragen.

        Die Zeilen für 2017 und 2018 müssen leer bleiben. Wenn du 14.000 € aus 2019 gleichmäßig auf 5 Jahre verteilen willst, sind das nicht 3.000 €.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo slohmar,

          nur mal ganz nebenbei, das sieht aber bei deinem Bild nicht nach einer elektronischen Steuererklärung aus -> hier geht es eigentlich nur um Probleme bei der Verwendung der elektronischen Steuererklärung.

          Tschüß

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