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    Hallo,
    wo kann ich bei Zusammenveranlagung eintragen:
    - KfZ und Privathaftpflicht
    - Kontoführungsgebühren (wir haben jeder sein eigenes Konto!)
    - Monatskarte für ÖPNV.

    Danke im Vorraus!
    stage20

    #2
    Hallo stage20,

    Kontoführungsgebühren und Monatskarten sind Werbungskosten, kannst du dir eventuell sparen, denn bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit gibt es ja die Pauschale von 1000 Euro für jeden.
    Haftpflichtversicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, ob die sich auswirken siehst du in der Steuerberechnung, denn meist ist der Höchstbetrag von 3800,- Euro bei Zusammenveranlagung schon durch die Beiträge zur KV und PV erreicht.

    Tschüß

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      #3
      Hallo,

      - Anlage Vorsorgeaufwand (relativ weit am Ende)
      - Anlage N (Werbungskosten)
      - Anlage N (Entfernungspauschale)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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