Moin,
ich möchte als Lehrbeauftragter einer Uni in der EÜR meine diesbezüglichen Einnahmen und Ausgaben geltend machen. Meine Einnahmen überschreiten 2.400 EUR, meine nachweisbaren Ausgaben insgesamt nicht.
Kann ich die Einnahmen in Zeile 23 um die Pauschale von 2.400 kürzen und dann noch die weiteren Betriebsausgaben geltend machen (z.B. Fahrtkosten, Telefon, VPMA)?
Herzlichen Dank!
ich möchte als Lehrbeauftragter einer Uni in der EÜR meine diesbezüglichen Einnahmen und Ausgaben geltend machen. Meine Einnahmen überschreiten 2.400 EUR, meine nachweisbaren Ausgaben insgesamt nicht.
Kann ich die Einnahmen in Zeile 23 um die Pauschale von 2.400 kürzen und dann noch die weiteren Betriebsausgaben geltend machen (z.B. Fahrtkosten, Telefon, VPMA)?
Herzlichen Dank!
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