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Änderung Lebenssituation. Wie Angeben?

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    Änderung Lebenssituation. Wie Angeben?

    Guten Tag,

    seit 6? Jahren mache ich nun meine Steuererklärung mit ELSTER und bisher musste ich zum Glück immer nur recht wenig ändern jedes Jahr. Dieses mal hat sich allerdings meine Lebenssituation geändert und ich bin etwas überfordert. Eigentlich wollte ich deshalb für 2017 gar keine Erklärung abgeben (Privatperson), allerdings wurde ich jetzt angeschrieben vom Finanzamt...daher denke ich wird das wohl doch nötig sein. Vlt. können Sie / Ihr mir ja helfen. Es geht um folgendes:

    Bis 31.09.2017 habe ich Vollzeit 38,5 Std. (5 Tage Woche) in Kassel in einem festen Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer gearbeitet. Seit 01.10.2017 studiere ich nebenbei in Mainz (Vollzeitstudium Medizin). Mein Erstwohnsitz ist nun in Mainz angegeben (vorher Nähe Kassel), mein vorheriger Wohnsitz (Elternhaus) ist nun als Zweitwohnsitz angegeben. Seit 01.10.2017 hat sich zudem mein Arbeitsvertrag auf 10Std /Woche geändert; ich arbeite aber nicht regelmäßig, sondern mit Hilfe eines Arbeitszeitkontos lediglich in der vorlesungsfreien Zeit. Ich bin leider völlig überfragt wie ich das bei ELSTER korrekt angeben kann.

    1. Jetziger Zweitwohnsitz ist ja wie gesagt der vorherige Erstwohnsitz bei Kassel, von diesem wurde ich auch angeschrieben. Muss ich trotzdem bei ELSTER jetzt als Finanzamt eines vom Erstwohnsitz angeben? Wahrscheinlich ja ?

    2. Arbeitstage je Woche angeben. Was soll ich da bei meinem geändertem Vertragsverhältnis angeben? 9 Monate lang war es eine 5 Tage Woche, danach ist es eigtl so gar nicht genau anzugeben, mal 3 Wochen garnicht, mal 3 Wochen voll. Also was gebe ich in dieser Spalte an um keinen Ärger zu bekommen?

    3. Zählt das Studium quasi als Beruf bei der Steuererklärung ? Was ist bei der Entfernungspauschale die erste Tätigkeitsstelle? Mein Job in Kassel (Zweitwohnsitz 10h / Woche) oder das Studium (Vollzeit). Wie gebe ich generell diese beiden Sachen Job+Studium am Besten gemeinsam an ohne Ärger zu bekommen; muss ich das Studium überhaupt irgendwo angeben?

    4. zu3: Vorher lag meine Entfernungspauschale bei 29km / Strecke. Wie gebe ich das jetzt am Besten an. Von meiner jetzigen Erstwohnung in Mainz bis zur Uni habe ich ein UniTicket, müsste also quasi nichts zahlen für diesen Weg. Aber wie ist das wenn ich zum Arbeiten in die Heimat fahre? Ich fahre immer mit dem Zug (großteil der Strecke vom UniTicket abgedeckt, allerdings immer noch etwa 9€ pro einzelner Fahrt extra) zum Zweitwohnsitz und von da wie vorher mit meinem Auto. Kann ich die Fahrtkosten für die Bahnfahrten zusätzlich zum PKW angeben? Kann ich evtl. sogar die gesamte Strecke von Mainz nach Kassel per PKW absetzen (Wahrscheinlich nicht?) ?

    5. Was könnte ich an Kosten für die Uni absetzen (und wo?) ? UniTicket (~300/Semester), Skripte, Bücher? Kann ich ggf. sogar etwas von der Wohnung die ich dort in Mainz habe absetzen, bzw der in Kassel?

    Sorry für die vielen Fragen, wahrscheinlich fallen mir noch mehr ein, aber das sind erstmal die wichtigsten. Ich hoffe mir kann Jemand helfen, durch Studium+ Arbeit habe ich nämlich generell sehr wenig Freizeit mich lange mit diesen Dingen zu beschäftigen (weshalb ich sie eigtl. dieses Jahr gar nicht machen wollte) :/ .

    Vielen Dank schonmal im Voraus.

    #2
    AW: Änderung Lebenssituation. Wie Angeben?

    Bei mehreren Wohnsitzen eines Ledigen, ist das FA zuständig wo Du dich überwiegend aufhältst. Bei einem fleißigen Studenten sollte das der Studienort sein. Ich würde aber das bisherige FA Kassel informieren oder noch dort abgeben. Die leiten das dann weiter. Ob das melderechtlich Erst- oder Zweitwohnsitz ist egal. Wie viele Stunden du arbeitest ist ebenfalls egal. Du gibst an, wie viele Tag du gefahren bist und fertig.

    Wenn Du vor dem Studium eine andere Ausbildung hattest (ist wohl zu vermuten) sind die Studienkosten Fortbildungskosten, Anlage N. Zu diesem Begriff kannst Du noch eine Suchmaschine Deiner Wahl verwenden.

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      #3
      AW: Änderung Lebenssituation. Wie Angeben?

      Zu 1: Wenn du dich überwiegend an deinem aktuellen Erstwohnsitz aufhältst, reichst du die Erklärung bei dem dafür zuständigen Finanzamt ein und informierst das bisherige Finanzamt. Du kannst sie aber auch dort noch einreichen.

      Zu 2: Man kann bei Arbeitstage je Woche auch einen Durchschnittswert eintragen. Die Angabe geht nicht in die Berechnung ein, sie dient nur der Plausibilitätsprüfung.

      Zu 3: Wie das Studium steuerrechtlich einzuordnen, hängt davon ab, ob du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, was ich nach deiner Schilderung annehme. Wenn ja, dann sind alle Kosten des Studiums Werbungskosten

      und in der Anlage N zu erklären.

      Zu 4: Man kann auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben. Für alle gilt die Entfernungspauschale! Auch ein Vollzeitstudium wird so behandelt!

      zu 5: Die Frage betrifft Steuerrecht. Natürlich kann man Arbeitsmittel geltend machen, entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben für die erstmalige Berufsausbildung (Erststudium).

      Eine doppelte Haushaltsführung bei einer Wohnung im Elternhaus ist an weitere Voraussetzungen geknüpft, dazu musst du dich selbst schlau machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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