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gezahlte Vorsteuerbeträge in Anlage EÜR

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    gezahlte Vorsteuerbeträge in Anlage EÜR

    Hallo... ich hab mal ne Frage.
    Unterjährig buche ich "abziehbare Vorsteuer" (SKR03 #1570, #1571, #1576).
    Für den Eintrag in Anlage EÜR Zeile 48 "gezahlte Vorsteuerbeträge" ziehe ich davon ab: die im laufenden Jahr abziehbare, aber erst im Folgejahr gezahlte Vorsteuer.
    Rechne ich dann die im Vorjahr abziehbare Vorsteuer, die im laufenden Jahr gezahlt wurde hinzu... oder ??
    Fragt sich der volxwirt

    #2
    AW: gezahlte Vorsteuerbeträge in Anlage EÜR

    Zitat von volxwirt Beitrag anzeigen
    Hallo... ich hab mal ne Frage.
    Unterjährig buche ich abziehbare Vorsteuer (SKR03 1570, 1571, 1576).
    Für den Eintrag in Anlage EÜR Zeile 48 gezahlte Vorsteuerbeträge ziehe ich davon ab: die im laufenden Jahr abziehbare, aber erst im Folgejahr gezahlte Vorsteuer.
    Rechne ich dann die im Vorjahr abziehbare Vorsteuer, die im laufenden Jahr gezahlt wurde hinzu... oder ??
    Fragt sich der volxwirt
    Vereinbarte oder vereinnahmte Umsatzteuer?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: gezahlte Vorsteuerbeträge in Anlage EÜR

      Vermutlich meint er die Zeile 49 der EÜR. Die Eingabehilfe sagt hierzu:

      Die in Eingangsrechnungen enthaltenen Vorsteuerbeträge auf die Betriebsausgaben gehören im Zeitpunkt ihrer Bezahlung zu den Betriebsausgaben und sind hier einzutragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: gezahlte Vorsteuerbeträge in Anlage EÜR

        QUOTE=Charlie24;249233]Vermutlich meint er die Zeile 49 der EÜR. Die Eingabehilfe sagt hierzu:
        Die in Eingangsrechnungen enthaltenen Vorsteuerbeträge auf die Betriebsausgaben gehören im Zeitpunkt ihrer Bezahlung zu den Betriebsausgaben und sind hier einzutragen.[/QUOTE]
        vermutlich, genau!
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: gezahlte Vorsteuerbeträge in Anlage EÜR

          heißt also: ja, ich rechne die im Vorjahr abziehbare Vorsteuer, die im laufenden Jahr gezahlt wurde hinzu.
          Danke sagt der volxwirt

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            #6
            AW: gezahlte Vorsteuerbeträge in Anlage EÜR

            Zitat von volxwirt Beitrag anzeigen
            heißt also: ja, ich rechne die im Vorjahr abziehbare Vorsteuer, die im laufenden Jahr gezahlt wurde hinzu.
            Zeile 49 lautet jedenfalls gezahlte Vorsteuerbeträge Und das Wort gezahlte bezieht sich auf das Erklärungsjahr.

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              #7
              AW: gezahlte Vorsteuerbeträge in Anlage EÜR

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Zeile 49 lautet jedenfalls gezahlte Vorsteuerbeträge Und das Wort gezahlte bezieht sich auf das Erklärungsjahr.
              Das steht auch deutlich in der Eingabehilfe: ... gehören im Zeitpunkt ihrer Bezahlung zu den Betriebsausgaben und sind hier einzutragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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