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Schuldzinsen - falls anrechenbar, wo?

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    Schuldzinsen - falls anrechenbar, wo?

    Guten Tag,
    ich bin ein jungfräulicher ELSTERAnwender und möchte nun online für die Jahre 2016 - 2019 meine ELSTER einreichen.

    Von Okt.'16 - Sept.'17 erhielt ich ein KfW-Darlehen (Studienkredit) und musste hierfür Zinsen ab erhalt der ersten Darlehensrate zahlen. Hierzu habe ich jährliche Bescheinigungen über die Höhe der gezahlten Zinsen erhalten.
    Kann ich diese Zinszahlungen in irgendeiner Form geltend machen?
    Fernerhin begann die Tilgung dieses Darlehens ab Okt.'19. Kann dieses auch angeführt werden? Falls ja, wo?

    Danke im voraus für eure Antworten!


    mfG Ludwig

    #2
    Hallo,

    die Zinsen könnten(!) Werbungskosten sein, das hängt davon ab ob das Studium deine Erstausbildung ist oder nicht.

    Die Tilgung ist natürlich nicht absetzbar, die Zahlung der Kreditsumme müsstest du ja schließlich auch nicht versteuern.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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