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Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung - Wo eintragen?

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    Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung - Wo eintragen?

    Hallo liebes Forum,

    ich arbeite gerade an meiner Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) für 2018, und habe in meiner Lohnsteuerbescheinigung einen Eintrag in Feld 36: Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung. Ich habe mit Google und im Forum gesucht, ob ich die Zeile finde, wo ich das eintragen muss. In einigen Beiträgen wurde nach genau diesem Feld gefragt, und auf die Zeile 52 in der Anlage Vorsorgeaufwand im Elster-Formular verwiesen. Dort geht es bei mir aber um Rentenversicherungen vor 2005, etwas das mich als Berufseinsteiger sicher nicht betrifft :-)
    Könnte mir jemand weiterhelfen, wo ich diesen Posten korrekterweise eintragen kann? Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Stefan Schroth

    #2
    Wenn der erste Beitrag zur Zusatzversorgung erst nach dem 31.12.2004 geleistet wurde, gehören diese Beiträge überhaupt nicht in die Steuererklärung.

    Steuerliche Auswirkungen ergeben sich in den meisten Fällen ohnehin nicht, da die Höchstbeträge zumeist durch die KV- und PV-Beiträge ausgeschöpft werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sehr gut, dann gibt man es einfach gar nicht ein. Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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