Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erst Werkstudent, dann Vollzeit - Nachzahlung???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erst Werkstudent, dann Vollzeit - Nachzahlung???

    hallo,
    ich hoffe ich kann hier Hilfe finden.

    Ich habe versucht per ElsterFormular meine Steuererklärung für das Jahr 2019 zu machen.
    Ich war im Jahre 2019 von 01.01 - 14.03 als Werkstudent angestellt. Ich war studentisch gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert und habe in dieser Zeit insgesamt ca. 70 Euro Lohnsteuer gezahlt (und habe ebenfalls gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt).
    Danach war ich ab 15.03 (gleiche Firma) als "normaler" Arbeitnehmer beschäftigt (Steuerklasse 1, normale gesetzliche Steuern und Sozialabgaben). Für das Jahr 2019 habe ich dementsprechend zwei Lohnsteuerbescheinigungen. Wenn ich beide in Elster eingebe (nicht addiere, sondern separat zwei anlege), soll ich angeblich noch 5 Euro nachzahlen.
    Gebe ich nur eine Lohnsteuerbescheinigung an (egal welche der beiden oben genannten), so wird mir eine Rückerstattung angezeigt (welche auch immer korrekt ist, so wie ich es auch erwartet habe). Ich hab schon in anderen Beiträgen gesehen, dass nicht nur ich dieses Problem habe. So wie ich das verstanden habe, machen die Felder der ersten Lohnsteuerbescheinigung Probleme wo die 0 steht bei den Abgaben zur gesetzl. Kranken/Pflegeversicherung. Wenn ich die Beträge der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung angebe in der Anlage für Vorsorgeaufwand (ich hoffe ich tue dies im korrekten Feld), komme ich dennoch nicht auf die (korrekte) Summe. Gebe ich etwas falsch an oder weiß jemand wie man in diesem Fall beide Lohnsteuerbescheinigungen korrekt angibt? Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich eine höhere Rückerstattung bekommen müsste. Genug Lohnsteuer für 2019 gezahlt, habe ich definitiv. Danke im Voraus.

    #2
    Du musst aber beide Lohnsteuerbescheinigungen angeben, daran führt kein Weg vorbei. Hat vielleicht dein Arbeitgeber für das Jahr 2019 einen

    Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt? Das siehst du aus deiner Gehaltsabrechnung für Dezember 2019 oder Januar 2020.

    Ansonsten könnte die Ursache für die Nachzahlung darin liegen, dass die in Monaten bis Mitte März berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale

    von 12% deutlich über deinen Beiträgen zur studentischen Krankenversicherung lag. Vergleiche mal den Eintrag unter Nummer 28 der ersten

    Lohnsteuerbescheinigung mit den genannten Beiträgen.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Also in Nummer 28 der ersten Lohnsteuerbescheinigung sind 369,38€ ausgewiesen. Gezahlt wurden an Beiträgen zur studentischen Krankenversicherung in diesem Zeitraum 224,35. Eine also eher "kleine" Differenz. In den Abrechnungen für Dez 2019 und Jan 2020 konnte ich leider nichts zu einem Lohnsteuerjahresausgleich finden.

      Kommentar


        #4
        In den Abrechnungen für Dez 2019 und Jan 2020 konnte ich leider nichts zu einem Lohnsteuerjahresausgleich finden.
        Das Wort erscheint da nicht, man kann das nur an den geringeren Steuerabzügen bzw. dem höheren Nettolohn sehen.

        Ansonsten kann ohne Angabe weiterer Zahlen nicht überprüft werden, ob die Steuerberechnung korrekt ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Also:

          1. Lohnsteuerbescheinigung ('Werkstudent')
          01.01 - 14.03

          Bruttoarbeitslohn: 3078,40
          Einbehaltene Lohnsteuer: 62,42
          Arbeitgeberanteil zur gesetzl. Rentenversicherung: 286,28
          Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. Rentenversicherung: 286,28
          Mindestvorsorgepauschale: 369,38.

          2. Lohnsteuerbescheinigung
          15.03 - 31.12

          Bruttoarbeitslohn: 18491,33
          Einbehaltene Lohnsteuer: 1612,49
          Einbehaltener SoLi: 77,92
          Arbeitgeberanteil zur gesetzl. Rentenversicherung: 1719,69
          Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. Rentenversicherung: 1719,69
          Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzl. Krankenversichrung: 1433,08
          Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversich.: 328,24
          Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung: 231,14

          Vielen Dank für die Hilfe!

          Kommentar


            #6
            Wenn ich die 225 € studentische KV in die Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwand eintrage, kommt zwar eine minimale Erstattung von 2,68 € heraus,

            aber sonst kann ich keinen Fehler entdecken. Das zvE von 17.077 € führt zu einer Einkommensteuer von 1.659 €, was dem Tarif 2019 entspricht.

            Beim Soli ergibt sich eine Nachzahlung. Ohne Werbungskosten von mehr als 1.000,00 € bleibt das auch so.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7

              Danke für die Nachricht. Ich habe nun es in Elster online versucht (die Bescheinigung online abgerufen + automatisch eintragen lassen) und die studentische KV in Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen und komme nun zu folgendem Ergebnis

              Bildschirmfoto 2020-02-16 um 18.21.26.png

              Kommentar


                #8
                Ich habe deine Werte nach ElsterFormular kopiert. Ich würde dir empfehlen, die Werte bei den Krankenkassenbeiträgen in Mein ELSTER zu überprüfen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X