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Erst selbstständig und nun Arbeitnehmer

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    Erst selbstständig und nun Arbeitnehmer

    Moin,

    auf die Gefahr hin, dass ich das falsche Unterforum gewählt habe, möchte ich kurz eine Verständnisfrage stellen. Ich bin längere Zeit selbstständig gewesen. Nun habe ich diese Selbstständigkeit im Jahre 2018 abgemeldet und ab 2019 dann als normaler Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig) gearbeitet. Muss ich bei meiner Steuererklärung für 2019 auf etwas Bestimmtes achten? Ich weiß, dass ich ein anderes Formular ausfüllen muss, aber muss ich ansonsten noch irgendetwas bezüglich der ehemaligen Selbstständigkeit ausfüllen oder hat sich das Thema mit der Abmeldung und der letzten Steuererklärung für 2018 erledigt?

    #2
    Wenn 2019 aus der Selbstständigkeit keine Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben mehr angefallen sind, ist das Kapitel mit der Steuererklärung

    für das Jahr 2018 abgeschlossen. Ab 2019 erklärst du deine Einkünfte und Werbungskosten in der Anlage N.

    Das geht 2019 letztmals mit ElsterFormular, deshalb passt das Unterforum schon.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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