Hallo,
ich habe folgende Ausgangslage:
Von 01.19-04.19 nahm ich an einer privat bezahlten Weiterbildung teil.
Von 05.19-10.19 bezog ich dann ALG 1
Von 11.19-12.19 war ich wieder in Arbeit.
Auch ohne Werbungskosten etc bin ich unter dem Grundfreibetrag und bekomme somit meine gezahlten Steuer aus 2019 wieder. Was aber passiert mit den ganzen Werbungskosten, die ich zb. durch die Weiterbildung hatte (kein Studium) oder den Bewerbungskosten? Kann man das als Verlust vor bzw. zurück tragen oder hab ich schlichtweg Pech gehabt?
ich habe folgende Ausgangslage:
Von 01.19-04.19 nahm ich an einer privat bezahlten Weiterbildung teil.
Von 05.19-10.19 bezog ich dann ALG 1
Von 11.19-12.19 war ich wieder in Arbeit.
Auch ohne Werbungskosten etc bin ich unter dem Grundfreibetrag und bekomme somit meine gezahlten Steuer aus 2019 wieder. Was aber passiert mit den ganzen Werbungskosten, die ich zb. durch die Weiterbildung hatte (kein Studium) oder den Bewerbungskosten? Kann man das als Verlust vor bzw. zurück tragen oder hab ich schlichtweg Pech gehabt?
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