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Unter Grundfreibetrag -> Verlust?

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    Unter Grundfreibetrag -> Verlust?

    Hallo,
    ich habe folgende Ausgangslage:
    Von 01.19-04.19 nahm ich an einer privat bezahlten Weiterbildung teil.
    Von 05.19-10.19 bezog ich dann ALG 1
    Von 11.19-12.19 war ich wieder in Arbeit.

    Auch ohne Werbungskosten etc bin ich unter dem Grundfreibetrag und bekomme somit meine gezahlten Steuer aus 2019 wieder. Was aber passiert mit den ganzen Werbungskosten, die ich zb. durch die Weiterbildung hatte (kein Studium) oder den Bewerbungskosten? Kann man das als Verlust vor bzw. zurück tragen oder hab ich schlichtweg Pech gehabt?

    #2
    Ein Verlust ist, wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen sind.

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      #3
      Konkret und unterstellt, dass da vorher ein abgeschlossenes Studium oder Ausbildung hattest: Wenn Du beispielsweise 2.000 € für Deine private Weiterbildung und dann im Arbeitsverhältnis 4.000 € Arbeitslohn und 500 € Werbungskosten hattest sowie 1.900 € Sonderausgaben (u.a. Vorsorgeaufwendungen), sähe die Rechnung wie folgt aus:

      4.000 € Arbeitslohn abzüglich 2.500 € Werbungskosten (2.000 € + 500 = 2.500 €, mindestens 1.000 €) = Einkünfte 1.500 € - 1.900 € Sonderausgaben = -400 € zu versteuerndes Einkommen

      Daraus ergibt sich eine Einkommensteuer von 0 €, da das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
      Ein Verlust ist nicht entstanden, da die Einkünfte (1.500 €) positiv und Sonderausgaben nicht verlustfähig sind.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Picard777.
        Die Annahme von Ausbildung und Studium ist korrekt.

        Konkret betragen die Einnahmen 8000€, die Werbungskosten liegen bei 6200€, die Sonderausgaben bei 2400€.

        Was ich nur nicht verstehe: Ich komme doch bereits mit den 8000€ unter den Grundfreibetrag und erhalte somit die gezahlte Lohnsteuer zurück.
        Also bringen mir die Werbungskosten doch nichts?!

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          #5
          Also bringen mir die Werbungskosten doch nichts?!
          Das siehst du richtig, deine Werbungskosten sind komplett verpufft, sie haben keinerlei steuerlichen Effekt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Und ein Übertrag ins Vorjahr oder ins nächste Jahr ist nicht möglich oder?

            Kommentar


              #7
              Zitat von Trüffelkäse Beitrag anzeigen
              Und ein Übertrag ins Vorjahr oder ins nächste Jahr ist nicht möglich oder?
              Nein, es ist ja kein Verlust entstanden, der vor- oder rückgetragen werden könnte. Die Summe der Einkünfte bzw. der Gesamtbetrag der Einkünfte

              beträgt 1.800 €, ist also positiv.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ach schade, hab's mir aber schon gedacht.

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                  #9
                  Deine Werbungskosten haben schon eine Auswirkung. Ohne die würden bei ALG I durch den Progressionsvorbehalt auch unter dem Grundfreibetrag Steuern anfallen.

                  Kommentar


                    #10
                    Deine Werbungskosten haben schon eine Auswirkung.
                    Stimmt, wenn der ALG I-Bezug eine entsprechende Höhe erreicht hat, wären ohne die Werbungskosten Steuern angefallen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ach, das wusste ich gar nicht. Dachte der Bezug sei steuerfrei.

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                        #12
                        Arbeitslosengeld I ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wenn das mehr als 4.700 € waren, wären ohne deine

                        Werbungskosten Steuern angefallen, wenn auch nicht die Welt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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