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Kann man die Darlehenszinsen beim Arbeitszimmer mit einbeziehen

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    Kann man die Darlehenszinsen beim Arbeitszimmer mit einbeziehen

    Ich bin in diesem Thema völlig unbeholfen. Ich hab ein Haus gebaut. Ich benötige beruflich ein Arbeitszimmer. In allen anderen Bereichen hab ich es in der Steuererklärung mit einbezogen. Nun meine Frage ob und wo ich die anteiligen Darlehenszinsen für mein benötigtes Arbeitszimmer einbeziehen kann. Ich wäre für jeden Vorschlag dankbar.

    #2
    Hallo,

    Antwort darauf findest du im Internet oder bei dem Steuerberater deines Vertrauens.
    Deine Frage hat keinen Bezug zur ELektronischen STeuerERklärung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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