Hallo Zusammen,
Mein Sohn hat russische Wurzeln und wohnt in Deutschland.
Um Russisch als Muttersprache zu beibehalten, besichtigt er regelmäßig zusätzlich zu normale Schule auch eine russische Schule (es werden 2 Fächer dabei beigebracht: Sprache und Literatur).
Die Kosten für russische Schule wollte ich vom Steuer absetzen und habe es als Kinderbetreuungskosten eingetragen.
Das Finanzamt hat das jedoch abgelehnt (Begründung: "Anwendungen für Russische Schule sind keine abziehbaren Kinderbetreuungskosten").
Soweit ich weiß - die Entscheidung ist nicht eindeutig und es gibt andere Fälle, wo Finanzamt das doch akzeptiert.
Kennt Jemand - was ist dabei entscheidend bzw. was vom Finanzamt berücksichtigt wird (und ob es sich lohnt ein Einspruch an Finanzamt einzureichen)?
In der Bescheinigung der Russische Schule (die noch nicht an Finanzamt gezeigt/übergeben wurde) steht:
Wir, die Gesellschaft für Integration und Kultur in Europa e.V., Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Bayern, bestätigen hiermit, dass ... an unserem Sprachförderungsprojekt im Schuljahr ... erfolgreich teilnahm. Das Projekt umfasste den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht Russisch. Der Lernstoff entsprach in Grunde dem Standardprogramm der ... Klasse der Staatsschule der Russische Föderation.
Soll ich versuchen ein Einspruch zu einreichen?
Danke im Voraus für die Antworte!
Viele Grüße!
Mein Sohn hat russische Wurzeln und wohnt in Deutschland.
Um Russisch als Muttersprache zu beibehalten, besichtigt er regelmäßig zusätzlich zu normale Schule auch eine russische Schule (es werden 2 Fächer dabei beigebracht: Sprache und Literatur).
Die Kosten für russische Schule wollte ich vom Steuer absetzen und habe es als Kinderbetreuungskosten eingetragen.
Das Finanzamt hat das jedoch abgelehnt (Begründung: "Anwendungen für Russische Schule sind keine abziehbaren Kinderbetreuungskosten").
Soweit ich weiß - die Entscheidung ist nicht eindeutig und es gibt andere Fälle, wo Finanzamt das doch akzeptiert.
Kennt Jemand - was ist dabei entscheidend bzw. was vom Finanzamt berücksichtigt wird (und ob es sich lohnt ein Einspruch an Finanzamt einzureichen)?
In der Bescheinigung der Russische Schule (die noch nicht an Finanzamt gezeigt/übergeben wurde) steht:
Wir, die Gesellschaft für Integration und Kultur in Europa e.V., Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Bayern, bestätigen hiermit, dass ... an unserem Sprachförderungsprojekt im Schuljahr ... erfolgreich teilnahm. Das Projekt umfasste den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht Russisch. Der Lernstoff entsprach in Grunde dem Standardprogramm der ... Klasse der Staatsschule der Russische Föderation.
Soll ich versuchen ein Einspruch zu einreichen?
Danke im Voraus für die Antworte!
Viele Grüße!
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