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Zeile 79 - Anlage N: monatliche Miete oder Miete für die gesamte Zeit?

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    Zeile 79 - Anlage N: monatliche Miete oder Miete für die gesamte Zeit?

    Hallo,
    im Rahmen meines Studiums verbringe ich jeweils 4 Monate an meinem Studienort. In dieser Zeit habe ich also zwei Wohnsitze. Dies will ich nun in der Steuererklärung angeben. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich nun in Zeile 79 den Betrag für die gesamten 4 Monate angeben soll oder den monatlichen Betrag. Kann mir jemand weiterhelfen?
    Vielen Dank schon einmal!

    #2
    Die Steuererklärung ist grundsätzlich für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember abzugeben.

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      #3
      Das ist mir bewusst. Nur war ich innerhalb des Jahres 2019 einmal vom 01.01. bis zum 30.04. und dann nochmal vom 01.09. bis zum 31.12. an meinem Studienort und nur in diesen Zeiten habe ich eine doppelte Haushaltsführung. Nun ist meine Frage: Soll ich in Zeile 79 der Anlage N (beispielsweise für den ersten Zeitraum, in dem die monatlichen Kosten 430€ betrugen) nun 1720€ angeben für die ganzen vier Monate oder 430€ für die monatlichen Kosten? Aus den Hinweisen wird mir das nicht klar.

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        #4
        Wie gesagt, von vorne bis hinten sind in der Steuererklärung die Angaben für das ganze Jahr zu machen. Oder hast Du in der Anlage N nur Deinen Monatslohn angegeben?

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          #5
          Immer vorausgesetzt, die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung liegen vor, lässt sich das doch transparent so erfassen,

          dass die Zeiträume getrennt angegeben werden. Wenn es als Werbungskosten in der Anlage N erfasst werden darf, kann man dort

          eine weitere doppelte Haushaltsführung erfassen. Zu beachten ist nur, dass nicht jahresübergreifend erklärt werden darf.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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