Vor Jahren habe ich größere Verluste aus Aktiengeschäften gemacht. Diese wurden festgehalten in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer. Dieser wird jährlich immer mit der selben Summe fortgeschrieben, nehmen wir als Summe 50.000 Euro. Nun hatte ich 2017 erstmals wieder Aktiengeschäfte unternommen und dabei Gewinne gemacht (nehmen wir 20.000 Euro), für die meine Bank Abgeltungssteuer abführte. Nun erhalte ich die Einkommensteuererklärung zurück und der gesonderte Feststellungsbescheid wurde wieder in gleicher Höhe wie bisher fortgeschrieben. Es erfolgte also keine Verrechnung mit den früheren Verlusten. Als ich die Steuererklärung abgab und genau danach fragte, sagte mir der Mann im Finanzamt das das automatisch erfolge - ist aber nicht geschehen.
Ich hatte die Feststellung so verstanden, dass ich bei künftigen Gewinnen bis zur Höhe der Feststellung keine Abgeltungssteuer zahlen muss. Ist das falsch?
Es wäre hilfreich, wenn mir jemand sagen kann, was richtig ist: muss ich die Anrechnung beantragen, wenn ja: wie? Oder hab ich es falsch verstanden und der Feststellungsbescheid hat für mich keine positive Auswirkung mehr; es geht ja immerhin um 25% Abgeltungssteuer, also im Beispiel um 5.000 Euro plus Soli.
Kann die Nichtanrechnung daran liegen, dass ich Zeile 94 des Mantelbogens bei der Steuererklärung nicht angekreuzt hatte?
Ich hatte die Feststellung so verstanden, dass ich bei künftigen Gewinnen bis zur Höhe der Feststellung keine Abgeltungssteuer zahlen muss. Ist das falsch?
Es wäre hilfreich, wenn mir jemand sagen kann, was richtig ist: muss ich die Anrechnung beantragen, wenn ja: wie? Oder hab ich es falsch verstanden und der Feststellungsbescheid hat für mich keine positive Auswirkung mehr; es geht ja immerhin um 25% Abgeltungssteuer, also im Beispiel um 5.000 Euro plus Soli.
Kann die Nichtanrechnung daran liegen, dass ich Zeile 94 des Mantelbogens bei der Steuererklärung nicht angekreuzt hatte?
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