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Student Steuerfreibetrag überschritten // Steuererklärung

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    Student Steuerfreibetrag überschritten // Steuererklärung

    Hi ,

    ich bin Im jahr 2019 als Werkstudent tätig gewesen und versuche gerade meine Steuererklärung zu erstellen via ElsterFormular natürlich.
    Ich besitze zwei Lohnsteuerbescheinigungen, da ich im ersten Halbjahr in der falschen Steuerklasse gemeldet war (6 statt 1).

    Sobald ich die zweite Lohnsteuerbescheinigung eingebe reduziert sich der erstattete Betrag, da ich scheinbar über den Freibetrag komme und nun der gesamte Verdienst mit einer Steuerbelastung von 7,95% versteuert wird.
    Allerdings sollte nach meinem Verständnis nur die sich über dem Freibetrag befindende Summe versteuert werden, was sich bei der ausführlichen Darstellung für mich nicht einsehen lässt.
    Hier kennen sich bestimmt einige Leute besser aus und kann mir Laien einen Tipp geben.

    Freundliche Grüße,
    Angelo





    #2
    Hallo,

    du musst das ganze Jahr in Zusammenhang betrachten.
    Der Grundfreibetrag wird bei der Berechnung mit einbezogen und nicht explizit ausgewiesen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Der Grundfreibetrag ist in den Steuertarif eingearbeitet und wird dadurch automatisch berücksichtigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die schnellen Antworten.
        Dass der Freibetrag eventuell in den Steuertarif eingearbeitet ist dachte ich mir auch schon aber das erklärt für mich immernoch nicht warum ich mit mehr Bruttoverdienst durch die zweite Lohnsteuerbescheinigung auf einmal erheblich weniger erstattet bekomme.
        Wenn der Freibetrag korrekt eingearbeitet werden würde, sollte sich durch die zweite hinzugefügte Lohnsteuerbescheinigung doch zumindest ein erhöhter erstatter Betrag ergeben und nicht ein reduzierter.

        LG

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          #5
          Hallo,

          und warum eine höhere Erstattung bzw. überhaupt Erstattung?
          Hattest du Werbungskosten über 1000.-? Außergewöhnliche Belastungen über den zumutbaren Eigenanteil?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Der Grundfreibetrag ist ein Jahresbetrag, den gibt es also nur einmal. Für das über dem Grundfreibetrag liegende Jahreseinkommen

            fallen Steuern an. Je höher das Einkommen insgesamt ist, umso mehr Steuern müssen bezahlt werden, dementsprechend sinkt deine

            Erstattung, wenn du mehr erklärst. Das ist doch logisch!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Das ist eine Irrmeinung, dass man weniger Steuern zahlt, wenn man mehr verdient hat.

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                #8
                Vielleicht hab ich das Prinzip mit dem Freibetrag falsch verstanden aber nach meiner Auffassung nach sollte ich bis zu einem Bruttoverdienst von 9168€ als Student gezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zurückerstattet bekommen.

                Lohnsteuer 01.01.19 - 30.06.19
                3. Bruttoarbeitslohn: 7369,03
                4 Einbehaltene Lohnsteuer von 3. : 1246,56
                5. Einbehaltene Soldidarit. von 3.: 62,72
                6.Einbehaltene Kirchenst. von 3. : 99,70

                Daraus berechnet Elster für mich eine Erstattung von 4.+5.+6. = 1408,98 € für das erste halbjahr.

                Somit für mich in Einklang mit der Theorie des Freibetrags.


                Wenn ich nun meine zweite Lohnesteuerbescheinigung eintrage

                Lohnsteuer 01.07.19 - 31.12.19
                3. Bruttoarbeitslohn: 11358,32
                4 Einbehaltene Lohnsteuer von 3. : 1024,07
                5. Einbehaltene Soldidarit. von 3.: 52,59
                6.Einbehaltene Kirchenst. von 3. : 81,92

                berechnet Elster für mich eine Erstattung von insgesamt 1195,33 € für das gesamte Jahr

                Nach meinem Verstädnis kann das nicht korrekt sein.
                Ich habe bis jetzt keine Werbungskosten oder sonstiges eingetragen, so weit bin ich noch nicht gekommen, da ich mich an der Sache oben erstmal aufgehängt habe.

                LG

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                  #9
                  Hör auf mit solch absurden Berechnungen wieviel Du erstattest kriegst. Wichtig ist wieviel Du am Ende bezahlt hast!

                  Kommentar


                    #10
                    Nach meinem Verstädnis kann das nicht korrekt sein.
                    Du hast das Prinzip immer noch nicht verstanden. Dein Jahresbruttolohn beträgt 18.727,35 €, davon geht mindesten 1.000,00 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag weg,

                    es verbleiben Einkünfte in Höhe von 17.727 €. Zusätzlich werden bestimmte Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt. Den Rest musst du nach dem

                    Grundtarif versteuern. Es gibt kein erstes oder zweites Halbjahr, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ich mache doch gar keine Berechnungen sondern hat diese Elster für mich gemacht und in den vergangenen Jahren waren diese auch korrekt und nicht absurd (laut Finanzamt).

                      Für mich war es jetzt nur fraglich warum ich eine reduzierte Erstattung erhalte, bei erhöhter Einzahlung.
                      Ich bin absolut kein Fachmann nur schien es mir widersprüchlich mit der Definition des Freibetrags,

                      Sobald ich den Freibetrag überschreite, muss ich die Summe die darüber liegt versteuern.
                      Das erklärt aber nicht warum ich beim überschreiten des Freibetrags insgesamt auf einmal weniger erstattet bekomme.

                      Für mich sagt das lediglich aus, dass ich ab 9168€ Bruttoverdienst auf den zusätzlichen Bruttoverdienst Steuern abgezogen werden die nicht erstattet oder nur in geringem Umfang erstattet werden.

                      Also zumindest sollte die erstattete Summe nicht reduziert werden beim überschreiten des Freibetrags oder liege ich da auch fundamental falsch.?





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                        #12
                        Du liegst fundamental falsch, weil du einmal übersiehst, dass der Steuertarif progressiv aufgebaut ist, der Steuersatz also nicht linear ist

                        und auch übersiehst, dass der monatliche Lohnsteuereinbehalt von einem auf 12 Monate aufgeteilten gleichbleibenden Jahreslohn ausgeht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          wusst ichs doch dass ich fundamental falsch liege haha

                          vielen Dank für die Infos!

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