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Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

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    Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

    Hallo.

    Ich habe folgende Problematik: für 2017 habe ich die Steuererklärung für einen Rentner mit Beginn der Versorgungsbezüge aus einer Betriebsrente ab August 2017 erstellt.

    Die monatl. Rentenzahlung beträgt 478,60 € und es gibt 2 Extrazahlungen von je 319 € - insgesamt ergeben sich für den Eintrag in Zeile 29 der Anlage N (Bemessungsgrundlage für Freibetrag) nach meinem Verständnis 12x478,60 + 2x319 = ~6.381 €.
    In den fünf Monaten August bis Dezember 2017 wurden 5x 478,60 € + 1x 319 €= 2.712 € ausgezahlt und dieser Wert unter Punkt 8, Anlage N vermerkt.

    Laut Tabelle müsste sich der Versorgungsfreibetrag für 2017 aus 20,8% der Versorgungsbezüge (von 6.381 € = ~1.327 €) + Zuschlag von 468 € (= ~ 1.795 €) ergeben. Für August bis Dezember (5 Monate) müsste der endgültige Betrag für 2017 demnach 5/12 von 1.795 = ca. 748 € lauten.

    Das Jahr 2017 ist in Anlage N Zeile 30 eingetragen, die Monate 08 und 12 in Zeile 31.

    In der Elster-Berechnung wird seltsamerweise bei "Freibeträge für Versorgungsbezüge" 2.028 € angezeigt (das entspr. dem Höchstbetrag von 1.560 € für Versorgungsbezüge für 2017 + 468 € Zuschlag ohne 5 / 12 Berechnung und unter Vernachlässigung der Tatsache, daß 1.327 € < 1.560 € ist).
    Wo liegt hier das Problem ? Ich kann es nicht nachvollziehen...

    Vom Finanzamt kam nun die Berechnung mit der oben angegebenen nachvollziehbaren Kalkulation i.H.v. 748 €. Es scheint also ein Fehler in der Berechnung vom Elster-Formular zu sein.

    Im Jahr 2017 gab es zusätzlich eine Einmal-Kapitalauszahlung dieser Betriebsrentenkasse (diese wurde gesondert in Anlage N unter Punkt 8a, 30a und 32a eingetragen). Gibt es ggf. eine Art Sonderregelung, daß bei Einmalzahlungen im ersten Jahr die "unterjährige" (hier 7/12) Kürzung aufgehoben wird und ggf. der Höchstbetrag zum Tragen kommt ? Kenne mich da leider nicht aus, wäre eine schöne Erklärung für die abweichende Berechnung von Elster und der Fehler wäre demnach beim Finanzamt zu suchen - da ich noch die Einspruchsfrist wahrnehmen könnte, wäre ich über einen Tipp bzw. die Klärung meiner Problematik dankbar !

    #2
    AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

    Du musst eigentlich nur die Lohnsteuerbescheinigung, die Du erhalten hast, in die Anlage N der Einkommensteuererklärung abtippen.

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      #3
      AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

      Das ist korrekt, Danke - die eingetragenenen Werte entsprechen auch den in der Lohnsteuerbscheinigung vermerkten Werten - ich habe anhand der Belege versucht, die Werte bzw. die Bemessungsgrundlage nachzuvollziehen.
      Ich hatte mich nach Erhalt des Steuerbescheides vom Finanzamt gewundert, warum hier unterschiedliche Werte zustande kommen und wollte die Ursache verstehen. Bei der "Nachfroschung" ist mir quasi erst aufgefallen, daß Elster am Ende bei der Steuerberechnung den Höchstbetrag ansetzt (ohne Berücksichtigung der tatsächlichen 5 Monate), das Finanzamt aber letztlich im Steuerbescheid den geringeren Wert berechnet (die Rechnung konnte ich dann nachvollziehen, wie im Beitrag beschrieben).
      Der von Elster berechnete Wert wäre für den Rentner natürlich angenehmer, ist aber nach meinem jetzigen Verständnis wohl falsch - deshalb auch die Frage nach einer etwaigen Sonderregelung bei zusätzlicher einmaliger Kapitalauszahlung - vielleicht gibt es hier ja einen Zusammenhang ...

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        #4
        AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

        Die Regelungen für die Berechnung sind in § 19 Abs. 2 Satz 4 ff EStG zu finden:

        4 Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist

        a) ...
        b) bei Versorgungsbeginn ab 2005
        das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat,

        jeweils zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen im Kalenderjahr, auf die zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht. 5Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag darf nur bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag
        geminderten Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. 6Bei mehreren Versorgungsbezügen mit unterschiedlichem Bezugsbeginn bestimmen sich der insgesamt berücksichtigungsfähige Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags
        und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nach dem Jahr des Beginns des ersten Versorgungsbezugs. 7Folgt ein Hinterbliebenenbezug einem Versorgungsbezug, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des
        Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs. 8Der nach den Sätzen 3 bis 7 berechnete Versorgungsfreibetrag und
        Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gelten für die gesamte Laufzeit des Versorgungsbezugs. 9Regelmäßige Anpassungen des Versorgungsbezugs führen nicht zu einer Neuberechnung. 10Abweichend hiervon sind der
        Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag neu zu berechnen, wenn sich der Versorgungsbezug wegen Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen erhöht oder vermindert.
        11In diesen Fällen sind die Sätze 3 bis 7 mit dem geänderten Versorgungsbezug als Bemessungsgrundlage im Sinne des Satzes 4 anzuwenden; im Kalenderjahr der Änderung sind der höchste Versorgungsfreibetrag
        und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag maßgebend. 12Für jeden vollen Kalendermonat, für den keine Versorgungsbezüge gezahlt werden, ermäßigen sich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
        in diesem Kalenderjahr um je ein Zwölftel.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

          Ich habe dir noch ein BMF-Schreiben mit den Berechnungsvorgaben (ab Randziffer 170) verlinkt:

          http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=4
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

            Gibt man deine Zahlen hier ein:

            https://www.steuerschroeder.de/Steue...reibetrag.html

            kommt die Berechnung als Höchstbetrag (!) auf 2.028 €.

            Als Jahresbetrag wird 1.794 € ausgegeben, im Erstjahr 748 €.

            Somit scheint die Berechnung des Finanzamts korrekt zu sein.

            Wenn man als BMG für den Versorgungsfreibetrag das 12-fache des monatlichen Versorgungsbezugs 12 x 478 + 2 x 319 (Sonderzahlung) = 6.374 € eingibt rechnet mein ElsterFormular aber auch einen Versorgungfreibetrag von 748 € aus.
            Zuletzt geändert von Petz1900; 25.08.2018, 18:11.

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              #7
              AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

              Der TE hatte im Eröffnungsbeitrag auch geschrieben:

              Im Jahr 2017 gab es zusätzlich eine Einmal-Kapitalauszahlung dieser Betriebsrentenkasse (diese wurde gesondert in Anlage N unter Punkt 8a, 30a und 32a eingetragen)
              Die konkreten Beträge der Einmalzahlung hat er nicht genannt. Was also genau unter den genannten Nummern der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wurde, ist nicht bekannt, wobei unter 30a das Jahr 2017 stehen sollte.

              Die Beträge unter den Nummern 8a und 32a müssten aber der Schilderung nach eigentlich identisch sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

                Vielen Dank für die rege Teilnahme.
                Ich habe testweise den Eintrag der einmaligen Kapitalabfindung unter Punkt 8a, 30a und 32a entfernt und nun rechnet Elster auch die 748 € aus. Trage ich jedoch die Werte für die einmalige Kapitalabfindung als Versorgungsbezug wie folgt ein:

                8a: 27.690 €
                30a: 2017
                31a: vom 08 / bis 08 (Zahlung erfolgte einmalig im August)
                32a: 27.690 € (hier steht ja eindeutig Kapitalauszahlungen /Abfindungen)

                ...berechnet Elster die 2.028 € - ich hatte allerdings unter 29a (Bemessungsgrundlage für 8a) nichts eingetragen - das ist vermutlich das Problem.

                Ich bin davon ausgegangen, daß die einmalige Kapitalabfindung (Anspruch durch freiwillige Höherversorgung durch Gehaltsverzicht mit Ausübung des Kapitalwahlrechts) hier auch als einmaliger Versorgungsbezug eingetragen werden kann - oder müsste man die Kapitalabfindung in dieser Kombination eintragen:

                8a: 27.690 €
                29a: 27.690 €
                30a: 2017
                (Berechnung Freibetrag 2.028 €)

                Oder ist diese Art von Abfindung / Auszahlung letztlich kein Versorgungsbezug und die Einträge müssen entfernt werden ?

                Danke für die Hilfe !

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                  #9
                  AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

                  Oder ist diese Art von Abfindung / Auszahlung letztlich kein Versorgungsbezug und die Einträge müssen entfernt werden ?
                  Wir machen hier keine Steuerberatung, die wäre im Forum auch gar erlaubt!

                  Ich habe dir weiter oben alle relevanten Informationen verlinkt, um den Fall selbst beurteilen zu können. Lesen musst du die schon selbst!

                  Ich verlinke dir noch einen weiteren Thread:

                  https://forum.elster.de/anwenderforu...152#post233152
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

                    Danke für den Hinweis Es ging mir eher um die korrekte Eintragung der Werte bzw. ob diese Art von Einmalzahlung überhaupt an diese Stelle des Formulars gehört oder hier gar nichts zu suchen hat und ggf. woanders hin gehört. Bin hier leider nicht so geübt beim Thema Rentenbezüge, das ist noch Neuland für mich.

                    Das vorher verlinkte Informationblatt vom Bundesministerium zum Thema Versorgungsbezüge (Danke übrigens noch für diese Info !) hatte ich gelesen und es scheint meinen Fall ab Randnotiz 184 auch zu behandeln, die korrekte Eingabe in Anlage N ist für mich aber nicht ganz selbsterklärend - die letzte Thread-Verlinkung (Danke auch hierfür !) zu einem ähnlichen Thema hat letztlich meine ursprüngliche Art der Eintragung bestätigt.

                    Ich werde wohl einen Einspruch erwägen und auf die Randnotizen 184 und 186 verweisen ("Wird anstelle eines monatlichen Versorgungsbezugs eine Kapitalauszahlung/Abfindung an den Versorgungsempfänger gezahlt, so handelt es sich um einen sonstigen Bezug ... die Zwölftelungsregelung ist für diesen sonstigen Bezug nicht anzuwenden .... Bei Zusammentreffen mit laufenden Bezügen darf der Höchstbetrag, der sich nach dem Jahr des Versorgungsbeginns bestimmt, nicht überschritten werden") - das wäre zumindest eine nachvollziehbare Aussage, der Höchstbetrag für den Versorgungsbezug wäre durch die Einmalzahlung erreicht und die Berechnung vom Elsterformular letztlich korrekt.

                    Mal sehen, ob das Finanzamt in Hinblick auf diesen Hinweis die Berechnung zu Gunsten des Rentners ändert.

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                      #11
                      AW: Falsche Berechnung Freibetrag für Versorgungsbezüge ?

                      Es hätte natürlich oben richtig heißen müssen:

                      Wir machen hier keine Steuerberatung, die wäre im Forum auch gar nicht erlaubt!

                      ... zu einem ähnlichen Thema hat letztlich meine ursprüngliche Art der Eintragung bestätigt.
                      Was ich jetzt nicht ganz verstehe. Es hat doch in dem Fall eine Lohnsteuerbescheinigung gegeben, in der Einträge vorhanden waren? Normalerweise übernimmt man doch diese Einträge einfach.

                      Nur, wenn dann Probleme auftreten oder unschlüssige Ergebnisse die Folge sind, zweifelt man deren Richtigkeit an. Oder wurden andere Eintragungsmöglichkeiten erst jetzt nach Bescheiderlass ausprobiert?
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 26.08.2018, 23:05. Grund: Grammatik korrigiert
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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