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    Totalverlust Aktien

    Habe vor vielen Jahren, Aktien gekauft! Diese werden nicht mehr gehandelt und mussten wertlos ausgebucht werden!
    Ich weiß das man den Totalverlust steuerlich (wohl) geltend machen kann, aber nicht , wo ich das in der KAP eintragen muss?
    https://www.haufe.de/finance/steuern...90_489852.html
    In der Bescheinigung meines Brokers, taucht der Betrag nicht auf, die wertlose Ausbuchung liegt mir in einer seperaten Bescheinung vor!

    Doch in die Zeile 11 (2019, nicht ausgeglichene Verluste aus Aktienverkäufe), obwohl dort der Hinweis steht, laut Steuerbescheinigungen! In der Steuerbescheinung des Brokers , steht in Zeile 11 ja 0,00! Wie gesagt, habe ja nur eine wertlose Ausbuchbescheinigung

    Im voraus schon mal, Danke

    #2
    Habe vor vielen Jahren, Aktien gekauft!
    Wenn das vor dem Jahr 2009 war, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Rechtslage erst 2009 geändert hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn das vor dem Jahr 2009 war, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Rechtslage erst 2009 geändert hat.
      Wann der Kauf war, weiß ich nicht mehr, anhand der Ausbuchungsunterlage, nur der Gesamteinkaufspreis und die Stückzahl , kein Kaufdatum.
      Vor 2009? Eher unwahrscheinlich
      Zuletzt geändert von berndhase; 21.02.2020, 20:44.

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        #4
        Das Kaufdatum wirst du aber belegen müssen. Erklären musst du das wie einen Verlust aus dem Verkauf von Aktien.

        Ob du damit letztlich durchkommst, hängt davon ab, wie das Revisionsverfahren beim BFH ausgeht.

        Ansonsten ist das kein Thema der elektronischen Steuererklärung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Zeile 11 ist aber richtig. Dort trägst du die Null aus der Bescheinigung ein, und bei Korrektur dann den Verlust.

          Belege über den Kauf wirst du aber auch meiner Meinung nach zwingend bringen müssen - insbesondere eben, dass der Kauf nach 2008 erfolgte.
          Vielleicht mal die Bank fragen, imho gehört diese Info sogar zur ordnungsgemäßen Verwaltung und darf daher nichts kosten (unter der Voraussetzung, dass es keine Depotüberträge gab).

          Diese werden nicht mehr gehandelt und mussten wertlos ausgebucht werden!
          Warum mussten sie das? Hättest du mal verkauft, dann gäbe es die Probleme gar nicht.

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 22.02.2020, 23:41.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            1) Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren welche vor dem 01.01.2009 erworben wurden sind steuerlich unbedeutend. Für diese gilt nämlich noch die Jahresfrist aus § 23 EStG (Fassung bis 2008), welche unstreitig abgelaufen ist.

            2) Die Ausbuchung wertloser Aktien ist kein Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 20 (2) EStG. Allerdings gibt es dazu ein anhängiges BFH Verfahren VIII R 5/19.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Zeile 11 ist aber richtig. Dort trägst du die Null aus der Bescheinigung ein, und bei Korrektur dann den Verlust.

              Belege über den Kauf wirst du aber auch meiner Meinung nach zwingend bringen müssen - insbesondere eben, dass der Kauf nach 2008 erfolgte.
              Vielleicht mal die Bank fragen, imho gehört diese Info sogar zur ordnungsgemäßen Verwaltung und darf daher nichts kosten (unter der Voraussetzung, dass es keine Depotüberträge gab).

              Warum mussten sie das? Hättest du mal verkauft, dann gäbe es die Probleme gar nicht.

              Stefan
              Wie erwähnt, die Aktien waren nicht mehr handelbar, von einem Tag auf den anderen, vorher nur einige Cent wert! Hoffte auf eine Erholung, hätte ich gewusst, dass sie nicht mehr handelbar sind, hätte ich sie natürlich verkauft!
              Hatte meinen Broker angeschrieben, ob es noch möglich sei, diese zu verkaufen (selbst für einen Cent, ob privat oder durch der Broker selbst), die verneinten und wissen auf die wertlose Ausbuchung hin.
              Diese Aktien hatte ich vor Jahren, per Depotübertrag zum "neuen" Broker transferiert! Die Sparda-Bank, über die ich damals die Aktien kaufte, kann/will mir keine Auskünfte erteilen, wann die Aktien gekauft wurden!
              Naja, im schlimmmsten Fall, muss ich damit klarkommen, dass die Ausbuchung nicht anerkannt wird, ...ärgerlich, aber es gibt schlimmeres

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