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Steuer ab 2012

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Hallo zamorra,

    na dann gutes Gelingen für die Folgejahre, durch die Datenübernahmefunktion solltest du solche Fehlermeldungen wie in Anlage N nicht mehr bekommen.

    Tschüß

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  • zamorra
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    super,
    war mein Fehler. Alles ist jetzt ohne Fehlermeldung.

    Ich hatte erst immer im Kopf, dass nur Arbeitnehmer die Anlage N ausfüllen müssen.
    Aber jetzt passt alles.

    Danke an alle

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Deine Werte verursachen keine Fehler, wenn du alles unter den richtigen Nummern einträgst!

    Schau die mal die Einträge bei mir an.
    Angehängte Dateien

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  • zamorra
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    JA
    da steht ja auch nichts. Trotzdem sagt Elster Fehler und zeigt mit in ROT den Punkt 8a an

    LG

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Hallo zamorra,

    also Eintrag Zeile 8 erfordert Zeile 29; Eintrag Zeile 8a erfordert Eintrag Zeile 29a.

    Aber nicht doppelt eintragen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Nein, eintragen darfst du nur das, was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht. Nullwerte sind nur bei den Nummern 4 und 5 bzw. 6 erlaubt

    Wenn unter Nummer 8a kein Wert steht, darf in 29a auch nichts stehen, auch 32a muss dann leer bleiben.

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  • zamorra
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    danke,
    ist es alsi richtig, dass in Zeile 8 und Zeile 8a
    sowie
    Zeile 29 und 29a jeweils die selben Eintragungen vorgenommen werden müssen.

    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Nachdem ich das alles eingegeben habe kommt der Fehler, dass er unter 8a nochmal einen / den Betrag haben will (in 3 enzhaltene steuerbegünstigste Versorgungsbezüge)
    Dann hast du etwas bei einer anderen Nummer (vielleicht 32a statt 32) eingetragen! Denn wenn ich deine Werte alle an der richtigen Position eingebe, gibt es keine Fehler.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Hallo zamorra,

    das darf eigentlich nicht sein, ist vielleicht aus versehen in Zeile 29a eine Null drin oder so.

    Tschüß

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  • zamorra
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Hallo, und Danke bisher für die Infos

    Ich habe jetzt die Bescheinigung von 2012 in der Anlage N eingegeben. Dort sagt er aber immer Fehler...
    Meine Schwägerin ist Rentnerin, war bei der WestLB und bekommt somit insgesamt 3 Renten.
    1. Rente aus der Rentenversicherung
    2. betr. Altersversorung von Provinzial
    und 3. diese hier von Portigon.

    Das steht in der Lohnsteuerbescheinigung von Portigon

    Zeile 3: Lohn Sachbezüge usw: 1 1241,00 €
    Zeile 4,5,6 alle 0,00 €
    Zeile 8: In 3 enthaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge: 11241,00 €
    Zeile 29: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 9426,00 €
    Zeile 30 Maßgebliches Kalenderjahr 2011
    Zeile 32. Sterbegeld, Nachzahlungen usw. 1649,00 €

    Nachdem ich das alles eingegeben habe kommt der Fehler, dass er unter 8a nochmal einen / den Betrag haben will (in 3 enzhaltene steuerbegünstigste Versorgungsbezüge)

    Ist das richtig

    Drehe durch

    LG

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Hallo zamorra,

    um Fehler zu vermeiden solltest du dann in Zeile 4,5,6 falls Religion eine Null eintragen.
    Und ein Eintrag in Zeile 29 verlangt auch einen Eintrag in Zeile 30 das Kalenderjahr des Beginnes des Versorgungsbezuges, der Eintrag in Zeile 29 sollte eigentlich auch in Zeile 8 stehen.

    Dann sollte die Plausibilitätsprüfung zufrieden sein.

    Tschüß

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  • zamorra
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Da steht außer den Betrag nichts.

    z.B.
    Zeile 3 Bruttolohn einschl Sachbezüge (Beispiel 10.000 €)
    Zeile 29 Bemessungsgrundlsage für den Versorgungsfreibetrag (Beispiel 9.000 €)

    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    2. Provinzial Vers. Altersvorsorge Rente nach § 25 Abs. 5 S. 1 EStG
    Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 38
    § 25 Abs. 5 S. 1 EStG kann aber nicht stimmen! Vielleicht eher § 22 Nummer 5?

    Wenn auf der Leistungsmitteilung die Nummer 4 steht, ist die Zeile 38 im Jahr 2012 korrekt.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Zitat von zamorra Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt das Jahr 2012 fertig. Um sicher zu sein dass die Renteneinnahmen korrekt eingetragen sind nenne ich wie folgt meine Eintragungen.
    Zur Information, meine Schwägerin war über 30 Jahre bei der WestLB beschäftigt und bekommt 3 Rentenbezüge o.ä.

    1. RENTE aus der gesetzlichen RV
    Eingetragen bei Leibrente 1

    2. Provinzial Vers. Altersvorsorge Rente nach § 25 Abs. 5 S. 1 EStG
    Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 38

    3. Portigon (Mercer) Versorgungsbezüge (jährliche Lohnsteuerbescheinigungen werden zugesandt.
    Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 36

    Sorry für die vielen Fragen zu 2012. Aber wenn ich diese richtig habe kann ich die anderen Jahre ohne Probleme eigenständig erstellen.

    Vielen lieben Dank
    L.D.
    Hallo,

    zu Punkt 3.
    Lohnsteuerbescheinigungen gehören in Anlage N

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Zitat von zamorra Beitrag anzeigen
    3. Portigon (Mercer) Versorgungsbezüge (jährliche Lohnsteuerbescheinigungen werden zugesandt.
    Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 36
    Hallo zamorra,

    da würde sich doch anbieten in der Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung einfach abzutippen.

    Tschüß

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