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Steuer ab 2012

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  • zamorra
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Ich habe jetzt das Jahr 2012 fertig. Um sicher zu sein dass die Renteneinnahmen korrekt eingetragen sind nenne ich wie folgt meine Eintragungen.
    Zur Information, meine Schwägerin war über 30 Jahre bei der WestLB beschäftigt und bekommt 3 Rentenbezüge o.ä.

    1. RENTE aus der gesetzlichen RV
    Eingetragen bei Leibrente 1

    2. Provinzial Vers. Altersvorsorge Rente nach § 25 Abs. 5 S. 1 EStG
    Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 38

    3. Portigon (Mercer) Versorgungsbezüge (jährliche Lohnsteuerbescheinigungen werden zugesandt.
    Eingetragen Leibrente 2 Seite 2 Zeile 36

    Sorry für die vielen Fragen zu 2012. Aber wenn ich diese richtig habe kann ich die anderen Jahre ohne Probleme eigenständig erstellen.

    Vielen lieben Dank
    L.D.

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  • zamorra
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    SUPI

    Danke

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen müssen die Beiträge zur KV und PV im Jahr 2017 in den Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand erklären.

    Diese Zeilennummern ändern sich mit den Jahren immer mal wieder. Im Jahr 2012 waren es z. B. die Zeilen 18/19 und 21.

    Für Zuschüsse der Rentenversicherung zur KV gibt es ebenfalls eine eigene Zeile. 2012 war das die Zeile 24, 2017 ist das die Zeile 22.

    Etwaige steuerfreie Zuschüsse des früheren Arbeitgebers können bei ElsterFormular in der Lohnsteuerbescheinigung erklärt werden.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Hallo zamorra,

    schau dir mal in der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 die Zeilen 17 und 19 an im Jahr 2017, die anderen Jahre können das durchaus andere Zeilen sein.
    da steht u.a. bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern.

    Das sollte doch passen.

    Tschüß

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  • zamorra
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Hallo nochmal,

    finde bei den Vorsorgeunterlagen nicht, wo eine freiwillige Krankenversicherung eingetragen werden kann. Hier ist nur gesetzlich und privat angegeben.

    Sie bekommt Rente und Pension und ist freiwillig bei der DAK versichert.

    Danke

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  • zamorra
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Danke für die ausführliche und verständliche Antwort.

    Ich werde mich mal drangeben. Sollten noch Fragen aufkommen melde ich mich gerne hier.

    DANKE

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Weil es mir gerade einfällt!

    Insbesondere bei Rentnern ist es empfehlenswert, bei der DRV die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt anzufordern:

    https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

    Alternativ kann man auch den Belegabruf von Mein ELSTER nutzen. Dafür ist eine einmalige Freischaltung erforderlich

    Dort stehen allerdings für 2012 und 2013 keine Belege mehr zur Verfügung, aber bei einem Rentenbeginn im Laufe des Jahres 2011 gibt es 2012 noch keinen Rentenanpassungsbetrag, der berechnet werden müsste.

    Ab dem Jahr 2013 sollte man aber den Rentenanpassungsbetrag kennen und in der Erklärung auch angeben.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuer ab 2012

    Bei ElsterFormular kannst du die früheren Jahre nachinstallieren.

    Als Angehöriger nach § 15 AO ist es auch zulässig, der Schwägerin zu helfen. Du kannst zusätzlich die Vollmacht beim Finanzamt vorlegen, wenn die Zustellung an dich erfolgen soll.

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  • zamorra
    hat ein Thema erstellt Steuer ab 2012.

    Steuer ab 2012

    Hallo,
    ich habe eine Frage an die Gemeinschaft:

    Ich selbst bin bei Elster angemeldet und mache meine EK Steuer auch über Elster.

    Jetzt zur Frage:
    Meine Schwägerin ist seit 2011 Rentnerin. Sie hatte im Jahr 2017 mehrere Schlaganfälle und ist mit der Pflegestufe 4 unter Mithilfe eines Pflegedienstes zu Hause. Wir, meine Frau und ich, kümmern uns seitdem um die behördlichen Angelegenheiten (Krankenkasse, Bank u.a.) Vollmacht liegt vor. Sie selbst kann zwar selbständig unter Hilfe alle Tätigkeiten zu Hause verrichten, ist aber nicht mehr in der Lage solche Erledigungen wie Finanzamt, KK u.ä. wahrzunehmen. Sie hat jetzt Post vom Finanzamt bekommen, in der ihr mitgeteilt worden ist die Steuererklärungen für die Jahre 2012 ff nachzuholen.

    Kann ich über mein Elster die Steuererklärungen für sie machen und abschicken.

    wenn nein:
    ich finde keine Formulare aus den Jahren 2012 und folgende die ich mir dann ausdrucken kann. Würde es dann gehen, dass ich den Vordruck von z.B. 2017 nehme und jeweils nur die Jahreszahl abändere?


    Am Liebsten ist es mir es würde über Elster gehen.

    Vielen Dank
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