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Wo trägt man Anwaltskosten in Elster ein?

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    Wo trägt man Anwaltskosten in Elster ein?

    Hi @all,

    ich habe Hilfe von einem Rechtsanwalt erhalten, der für mich Widerspruch meiner letzten Steuererklärung eingelegt und mich bis zum Ende betreut hat bzw. ich eine neue, korrekte Steuererklärung erhalten habe.
    Ich möchte nun wissen, wo ich diesen Betrag im Elster Formular eingeben muss.
    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

    Gruß

    rogerme

    #2
    Warum ein Rechtsanwalt und kein Steuerberater?

    Was sagt denn der Rechtsanwalt zu Deiner Frage?

    Um welche Einkunftsart ging's denn bei dem Einspruch?

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      #3
      Als Steuerberatungskosten können nur die Kosten für die Ermittlung von Einkünften geltend gemacht werden.

      https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...absetzbar_sind
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Warum ein Rechtsanwalt und kein Steuerberater?
        Rechtsanwälte sind ebenfalls zur uneingeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt, auch ohne Steuerberater zu sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hi @all,

          meine Steuererklärung war nicht korrekt, da ich sie nur für mich erstellt und viel nachzahlen musste. Mein Rechtsanwalt für die Scheidung teilte mir mit, dass ich noch eine gemeinsam veranlagte Steuererklärung machen kann. Daraufhin hat er sich der Sache angenommen.
          Am Ende hatte ich eine Rechnung über 413,64 €. Wo trage ich diesen Betrag ein?

          Gruß

          rogerme

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Warum ein Rechtsanwalt und kein Steuerberater?

            Weil dieser mich in der Scheidung vertreten und er mir anbot, bei der Sache zu helfen.

            Was sagt denn der Rechtsanwalt zu Deiner Frage?

            Noch nicht gefragt.

            Um welche Einkunftsart ging's denn bei dem Einspruch?
            Es ging um den Bescheid der Einkommensteuer 2018

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              #7
              Anwaltskosten, die dadurch entstanden sind, dass dir dein Anwalt geholfen hat, im Trennungsjahr noch eine Zusammenveranlagung durchzusetzen,

              kannst du meiner persönlichen Meinung nach nicht von der Steuer absetzen. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Anwaltskosten, die dadurch entstanden sind, dass dir dein Anwalt geholfen hat, im Trennungsjahr noch eine Zusammenveranlagung durchzusetzen,

                kannst du meiner persönlichen Meinung nach nicht von der Steuer absetzen. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun!
                Okay, dann muss ich beim Finanzamt nach fragen. Er hat mir jedenfalls bei der Steuererklärung geholfen.
                Vielen Dank für die Antwort.

                Gruß

                rogerme

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                  #9
                  Hallo,

                  warum fragst du nicht wieder deinen Anwalt?
                  Das ist doch naheliegend

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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