Hallo liebe Leute,
ich bin neu was Einkommenssteuererklärungen angeht und bin verwirrt.
Ich habe letztes Jahr als Studentische Hilfskraft (SHK) an der Uni gearbeitet und bin/war selbständig anderweitig tätig. Die Erträge von der SHK-Stelle überschreiten die 700€ nicht, aber ich nehme an, dass sie wegen der selbständigen Tätigkeit ebenfalls angegeben werden müssen.
Frage: Was gebe ich jetzt bei "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" im Formular N an? Da ich von der Uni bezahlt werde, bezahlt mich quasi der Staat. Zählt der Staat als ein "Dritter" der meinen Arbeitslohn bezahlt?
Würde mich über schnelle Hilfe freuen.
ich bin neu was Einkommenssteuererklärungen angeht und bin verwirrt.
Ich habe letztes Jahr als Studentische Hilfskraft (SHK) an der Uni gearbeitet und bin/war selbständig anderweitig tätig. Die Erträge von der SHK-Stelle überschreiten die 700€ nicht, aber ich nehme an, dass sie wegen der selbständigen Tätigkeit ebenfalls angegeben werden müssen.
Frage: Was gebe ich jetzt bei "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" im Formular N an? Da ich von der Uni bezahlt werde, bezahlt mich quasi der Staat. Zählt der Staat als ein "Dritter" der meinen Arbeitslohn bezahlt?
Würde mich über schnelle Hilfe freuen.
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