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EÜR 2019 - Entnahmen und Einlagen bei PV-Anlage

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    EÜR 2019 - Entnahmen und Einlagen bei PV-Anlage

    Hallo, ich brauche leider Hilfe, vielleicht kann ja jemand helfen..

    ich betreibe seit 2016 eine PV-Anlage und hatte bisher auch keine grossen Probleme beim Ausfüllen der Elsterformulare ( FA hat nie gemeckert ), aber die EÜR 2019 ist doch etwas anders..

    im Groben habe ich bei den Betriebseinnahme nur Einträge bei Zeile 14 ( Einspeisevergütung, unendgeldl. Wertabgabe, Nachzahlung einer Einspeisevergütung von 2018) und im Zeile 16 entsprechend vereinnahmte Umsatzsteuer auf Seite 1

    bei den Betriebsausgaben nur die autom. eingetragene AfA in Zeile 31, Versicherungsanteile für PV-Anlage in Gebäude- u. Haftpflichtversicherung in Zeile 55 und an das FA entrichtete UmSt für 2018 in Zeile 64 auf Seite 2

    nun wird auf Seite 3 Zeile 125 und 126 ( Entnahmen und Einlagen ) noch Angaben erwartet, aber was soll man denn dort als PhotoVoltaikanlagen-Betreiber angeben ? habe keine Schuldzinsen, Fahrtkosten , kein Firmenkonto..

    einfach nur bei Bezeichnung " keine Einahmen bzw. keine Einlagen" und jeweils 0 eintragen ?

    Grüsse







    #2
    Zitat von robbytobby Beitrag anzeigen
    einfach nur bei Bezeichnung " keine Einahmen bzw. keine Einlagen" und jeweils 0 eintragen ?
    Wenn das so richtig ist, ja! Es gibt übrigens auch eine Suchfunktion im Forum

    Kommentar


      #3
      Der Eigenstromverbrauch fällt ja wohl auch unter die Nutzungsentnahmen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24,

        genau das ist ja die Frage, den Eigenstromverbrauch gibt man ja bereits bei den Betriebseinnahmen auf Seite 1 Zeile 14 mit der unentgeldlichen Wertabgabe an :-)

        Kommentar


          #5
          Du bist hier im Unterforum Mein Elster. Aber tatsächlich benutzt Du ElsterFormular, richtig?

          Bei Mein Elster befindet sich die Zeile 14 auf Seite 3. Bei ElsterFormular würde Seite 1 passen.

          Bei Mein Elster sind in Zeile 14 einzutragen: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen. Die Eingabehilfe sagt dazu: Tragen Sie hier sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (ohne Beträge aus den Zeilen 18 bis 20) jeweils ohne Umsatzsteuer (netto) ein. Die auf diese Betriebseinnahmen entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 zu erfassen.

          Aber bei ElsterFormular sieht das ganz genauso aus!

          Hast Du vielleicht eine ganz andere Software? Ich verschieb Deine Frage trotzdem mal nach ElsterFormular, das wäre nämlich mein Tipp.

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            #6
            den Eigenstromverbrauch gibt man ja bereits bei den Betriebseinnahmen auf Seite 1 Zeile 14 mit der unentgeldlichen Wertabgabe an :-)
            Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun! Entnahmen wirken sich ja nicht auf den Gewinn aus. Die Aufzeichnungspflicht soll ja nur sicherstellen,

            dass im Falle der Geltendmachung von Schuldzinsen geprüft werden kann, ob Überentnahmen vorliegen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              ich dachte bis jetzt immer, das sich die unentgeldl. Wertabgabe aus dem Eigenverbrauch in kwh mal einem bestimmten Faktor berechnet ? Versteh ich dass nun richtig, ich trag den Wert in Euro der unentgeldl. Abgabe nochmal bei Entnahme ein ?
              Ich habe glaub ich gerade einen Knoten im Kopf..

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                #8
                Versteh ich dass nun richtig, ich trag den Wert in Euro der unentgeldl. Abgabe nochmal bei Entnahme ein ?
                Du verstehst das richtig! Das hat 1. keine Auswirkungen auf den Gewinn.und 2. hast du den Strom ja auch in deinem Haushalt verbraucht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für eure Hilfe

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