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Anlage AV: mittelbare/ unmittelbare Begünstigung

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    Anlage AV: mittelbare/ unmittelbare Begünstigung

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung auszufüllen. In der Anlage AV bei Begünstigungen (Zeile 9) bin ich mir nicht sicher, ob ich mittelbar oder unmittelbar begünstigt war das letzte Jahr.

    Ich bin Student und normalerweise arbeite ich in den Semesterferien und zahle da dann meine Beiträge zu den Sozialversicherungen in der Zeit. (Bin dann unmittelbar begünstigt)
    Letztes Jahr war das anders: Da habe ich mein Praxissemester absolviert (Pflichtpraktikum laut Studien- und Prüfungsordnung) und habe vom Bruttolohn keine Sozialversicherungen bezahlt müssen, habe jedoch für die Zeit eine Studentische Krankenversicherung bei der AOK abgeschlossen (da ich damit für die Zeit aus der Familienversicherung herausgeflogen bin), bei der ich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt habe.

    Bin ich dann 2017 mittelbar begünstigt oder unmittelbar? Und wo trage ich die bezahlten Beiträge der Kranken-und Pflegeversicherung ein? In die Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N dann ja nicht nehme ich an, oder?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Anlage AV: mittelbare/ unmittelbare Begünstigung

    Mittelbar begünstigt ist man, wenn der Ehegatte unmittelbar begünstigt und man selber nicht unmittelbar begünstigt ist.

    Unmittelbar begünstigt ist man, wenn man im Veranlagungszeitraum mindestens einen Tag Rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat oder einer der anderen in der Anleitung genannten Gründe zutreffen.

    Trifft keines der Kriterien zu, ist man gar nicht begünstigt und darf die Anlage AV nicht ausfüllen.

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      #3
      AW: Anlage AV: mittelbare/ unmittelbare Begünstigung

      Und wo trage ich die bezahlten Beiträge der Kranken-und Pflegeversicherung ein?
      Direkt in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 17 und 19
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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