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Trennungsunterhalt als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen absetzen

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Saint Nectaire Fermier Beitrag anzeigen
    ... Meinst du damit, dass es noch zu früh im Jahr ist und die Berechnung später funktionieren wird?
    Hallo Saint Nectaire Fermier,

    ja das ist damit gemeint, es gab schon ein Update Ende Januar, aber der Fehler in der Steuerberechnung mit der Anlage Unterhalt ist noch offen -> mal sehen ob das nächste Update die Lösung bringt.

    Tschüß

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  • Saint Nectaire Fermier
    antwortet
    Sie hat keine Einkünfte. Sie bezieht Hartz IV. "Im Moment funktioniert außerdem die Steuerberechnung

    beim Unterhalt in den meisten Fällen noch nicht" - Meinst du damit, dass es noch zu früh im Jahr ist und die Berechnung später funktionieren wird?

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  • Charlie24
    antwortet
    Ob es steuerlich etwas bringt, hängt allerdings von den Einkünften der Noch-Ehefrau ab. Im Moment funktioniert außerdem die Steuerberechnung

    beim Unterhalt in den meisten Fällen noch nicht.

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  • Saint Nectaire Fermier
    antwortet
    Habe Zeile 38 gerade angeschaut. Ich habe "Ehegatte" angekreuzt. Bei der vorläufigen Steuerberechnung kommt dann dieser Satz: Unterhaltsleistungen an den Ehegatten stellen keine agB dar.
    Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben

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  • Saint Nectaire Fermier
    antwortet
    Danke für die extrem schnelle Antwort. Ich schaue mir das gleich an. Im Trennungsjahr habe ich noch Zusammenveranlagung gewählt. 2019 ist das erste komplette Jahr mit getrennter Haushaltsführung, weshalb ich mich jetzt mit dieser Frage auseinandersetzen muss.

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  • Charlie24
    antwortet
    Schau dir mal die Anlage Unterhalt durch. Da gibt es die Zeile 38. Falls im Trennungsjahr noch eine Zusammenveranlagung gewählt wurde, ist die

    Geltendmachung von Unterhalt für das Trennungsjahr allerdings ausgeschlossen.

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  • Trennungsunterhalt als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen absetzen

    Ich würde gerne den Trennungsunterhalt an meine werdende Ex-Frau als außergewöhnliche Belastung absetzen, da ein Einverständnis mit ihrer Unterschrift für eine Sonderausgabe aussichtslos ist. Bei Finanzamt und Steuerberater wurde mir jedoch gesagt, dass ein Absetzen als außergewöhnliche Belastung nicht möglich ist. Dennoch wird diese Möglichkeit auf vielen Websites genannt. Gibt es sie denn doch und wenn ja, wo müsste ich den Betrag im Elster Formular 2019 eintragen?
    Vielen Dank im Voraus
    Elmar Bierbaum
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