Ich habe im vergangenen Jahr, bevor ich eine feste Anstellung am 1.9. begonnen habe, vom 1.1.-31.07. während meines Studiums eine geringfügige Beschäftigung gehabt.
Diese wurde auf der Lohnsteuerkarte abgerechnet, ich habe also eine Lohnsteuerbescheinigung dafür.
Muss diese Bescheinigung in Elfo eingetragen werden?
Diese wurde auf der Lohnsteuerkarte abgerechnet, ich habe also eine Lohnsteuerbescheinigung dafür.
Muss diese Bescheinigung in Elfo eingetragen werden?
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