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1. Steuererklärung nach Ausbildung

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    1. Steuererklärung nach Ausbildung

    Hallo, vielleicht schon tausendmal gefragt...https://www.buhl.de/wiso-software/wcf/images/smilies/emojione/1f609.png Meine Tochter hat 2019 am 07.04. ihre Ausbildung beendet und am 08.04. ihre "richtigen" Job angefangen. Muss Sie die Ausbildungszeit 01.01.-07.04.2019 als 2. Anlage N ausfüllen oder in welche Spalte trägt man die Ausbildungsvergütung ein?




    Lieben Dank für die Antworten

    P.B.

    #2
    Hallo,

    Zitat: Muss Sie die Ausbildungszeit 01.01.-07.04.2019 als 2. Anlage N ausfüllen

    Ja

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort

      Kommentar


        #4
        Man fügt keine zweite Anlage N, sondern eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzu, das ist bei ElsterFormular ganz einfach möglich.

        Der Button Hinzufuegen befindet sich oben auf der 1. Lohnsteuerbescheinigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Tschuldige, das meinte ich auch... Vielen Dank

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