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Anlage N-AUS

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    Anlage N-AUS

    Hallo liebe Steuerexperten,

    ich hoffe, dass ich an dieser Stelle richtig bin und mir jemand bei meinem Problem helfen kann.
    Für meine Lohnsteuererklärung 2017 muss ich zum ersten Mal die Anlage N-Aus ausfüllen und bin so langsam am verzweifeln, weil mich weder die Elster-Hilfe noch das Internet weiterbringen.


    Ich bin Angestellter und war ich Jahr 2017 ein paar Tage im Ausland bei einem dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen tätig. Somit habe ich für die paar Tage ausländischen Lohn erhalten. Dieser ausländische Lohn ist von meinem Arbeitgeber bescheinigt und auch in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 16 vermerkt.

    Ich weiss nicht genau, wie die Anlage N-Aus auszufüllen ist, da ich dies noch nie gemacht habe.

    Z35: Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung --> ok
    Z36: null
    Z37: Nr. 16 der Lohnsteuerbeschenigung --> ok
    Z39: Nr. 16 der Lohnsteuerbescheinigung (??? stimmt das???)

    Was soll ich unter Z40, 42,43, und Z44 eintragen? Muss man diese Felder ausfüllen?


    In Zeile 50 erscheint noch ein Hinweis, dass der steuerpflichtige Arbeitslohn (welcher hier berechnet wird) in Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung der Anlage N einzutragen ist.
    Muss ich den in der Anlage N-Aus berechneten steuerpflichtigen Arbeitslohn in der Anlage N eintragen ?? Ich frage deshalb, weil dies ein anderer Lohn ist als in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Was zählt den nun?

    Ich hoffe, dass es verständlich ist und mir jemand dabei helfen könnte.
    Vielen Dank schon Mal.

    #2
    AW: Anlage N-AUS

    Sofern dein Arbeitgeber alles richtig berechnet hat, sollte die Anlage N-AUS mit deiner Lohnbescheinigung übereinstimmen.

    Wichtig ist, dass die Zeilen 46 und 47 richtig ausgefüllt sind, da hieraus der Verteilungsschlüssel für die Zuordnung des Arbeitslohnes gebildet wird.

    Die folgenden Unterlagen solltest du übrigens zusammen mit der Erklärung einreichen um Rückfragen zu vermeiden:
    - Entsendevertrag/-Verfügung deines Arbeitgebers
    - Bestätigung des Arbeitgebers, dass das ausländische Unternehmen dein wirtschaftlicher Arbeitgeber war für die Zeit der Entsendung
    - Nachweis der Besteuerung des anteiligen Arbeitslohnes im Ausland
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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