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Verdienstausfall Versicherungsschaden

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    Verdienstausfall Versicherungsschaden

    Hallo,

    Ich habe schon die Suche bemueht aber finde keinen Fall der meine Frage abdeckt.

    Ich hatte 2015 einen nicht verschuldeten Autounfall bei dem ich schwer verletzt wurde, dadurch kann ich nicht mehr voll in meinem Beruf arbeiten, ich habe von der Versicherung 2017 eine Abfindung bis zur Rente in ca. 13 Jahren auf Nettobasis bekommen, zusaetzlich einen Betrag zum Ausgleich der Steuerlast den ich aber wohl erst 2018 angeben muss, da er ja dann erst faellig wird. Meine Frage ist aber nun in welcher Zeile trage ich den Abfindungsbetrag ein ?
    Der Betrag wurde nicht elektronisch von der Versicherung ans FA uebermittelt. Falls es wichtig ist, Steuerklasse 1 ledig.

    Besten Dank fuer Vorschlaege !
    Gruss ReMax

    #2
    AW: Verdienstausfall Versicherungsschaden

    Die Frage betrifft zunächst Steuerrecht, da vorab zu klären ist, ob diese Abfindung überhaupt steuerpflichtig ist. Dazu kann dir das Forum keine verbindliche Auskunft geben.

    https://www.vlh.de/krankheit-vorsorg...teuerfrei.html

    - - - Aktualisiert - - -

    Ich schreibe dir noch einen Link dazu, der für deinen Fall Bedeutung haben könnte:

    https://www.steuertipps.de/altersvor...ist-steuerfrei

    Schadensersatzrenten sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie als Ersatz für entgangene Einnahmen aus einer Berufstätigkeit gezahlt werden.

    Diese Renten werden steuerlich behandelt wie die Einkünfte, die sie ersetzen sollen.

    Grundsätzlich gilt im Einkommensteuerrecht das Zuflussprinzip. Was du 2017 erhalten hast, musst du auch 2017 erklären.

    Wenn du die Frage mit der Steuerpflicht geklärt hast, dann schau dir mal die Zeile 18 der Anlage N an!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verdienstausfall Versicherungsschaden

      Hallo Charlie24,

      Vielen Dank für die Infos,

      Bei Abfindung eines Erwerbsschadens fallen Steuern an, es ist keine Rentenzahlung. Ich habe von der Versicherung 3 Beträge erhalten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Steuern auf Erwerbsschaden. Ich denke mal die Versicherung zahlt nicht freiwillig eine Steuer wenn sie nicht muss.

      Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich die Steuer auch schon 2017 angeben, diese habe ich auch in Zeile 18 angegeben, dann wird allerdings eine erheblich höhere Steuer berechnet als ich ausbezahlt bekommen habe. Nachzahlung 21000

      Bei Elster ist keine Berechnung möglich, "Der erklärte Betrag ist höher als die Summe aller von Ihnen erklärten Bruttoarbeitslöhne"

      Mal ein paar Zahlen, zu versteuerndes Einkommen 26000, Abfindung 43000, Steuer 18000.

      Gruss RedMax
      Zuletzt geändert von RedMax; 10.09.2018, 01:00.

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        #4
        AW: Verdienstausfall Versicherungsschaden

        Hallo,

        Muss man die Steuer ueberhaupt angeben, im Netz findet man widerspruechliche Aussagen.

        Oder sollte ich sie unter 98 angeben und das FA entscheiden lassen ?

        Gruss RedMax

        Kommentar


          #5
          AW: Verdienstausfall Versicherungsschaden

          Dass Zeile 18 möglicherweise nicht passt, habe ich inzwischen auch bemerkt. Zumindest funktioniert damit die Steuerberechnung nicht.

          Um eine Steuerberechnung zu bekommen, musst du 61.000 € auf deinen Bruttolohn aufschlagen, also unter Nummer 3 dann 87.000 € angeben und die 61.000 dann nochmal unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen.

          Dann siehst du, ob die 18.000 € der Versicherung für die Steuer ausreichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Verdienstausfall Versicherungsschaden

            Hallo Charlie24,

            Ich hatte zur Berechnung bei Elster die 61.000 in Zeile 17 eingetragen, dazu in 19 Lohnsteuer 0,00 und 20 Solidaritätszuschlag 0,00, Kirchensteuer hab ich nicht, dann kommen 21.000 raus, das zeigt auch mein Lohnsteuerprogramm an.

            Mit deiner Methode kommen ebenfalls 21.000 bei raus, habe ich gerade getestet.

            Gruß RedMax
            Zuletzt geändert von RedMax; 10.09.2018, 19:34.

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              #7
              AW: Verdienstausfall Versicherungsschaden

              Zitat von RedMax Beitrag anzeigen
              Hallo Charlie24,

              Ich hatte zur Berechnung bei Elster die 61.000 in Zeile 17 eingetragen, dazu in 19 Lohnsteuer 0,00 und 20 Solidaritätszuschlag 0,00, Kirchensteuer hab ich nicht, dann kommen 21.000 raus, das zeigt auch mein Lohnsteuerprogramm an.

              Mit deiner Methode kommen ebenfalls 21.000 bei raus, habe ich gerade getestet.

              Gruß RedMax
              Du schreibst hier unter ElsterFormular, bist aber anscheinend mit Mein ELSTER unterwegs!

              Hast du dir die Steuerberechnung genau angesehen? Da müsste bei der Steuerberechnung in zwei Zeilen stehen: Zu versteuern nach § 34 Abs 1 EStG: 61.000 €
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Verdienstausfall Versicherungsschaden

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Du schreibst hier unter ElsterFormular, bist aber anscheinend mit Mein ELSTER unterwegs!
                Sorry, wusste nicht das ich hier falsch bin, aber § 34 Abs 1 EStG wird angezeigt.

                Gruss RedMax

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                  #9
                  AW: Verdienstausfall Versicherungsschaden

                  Zitat von RedMax Beitrag anzeigen
                  Sorry, wusste nicht das ich hier falsch bin, aber § 34 Abs 1 EStG wird angezeigt.

                  Gruss RedMax
                  Dann hat dir die Versicherung objektiv einen zu geringen Steuerausgleich gewährt. Man sollte so etwas eigentlich immer vorher simulieren!

                  Die Steuerberechnung von Mein ELSTER und ElsterFormular ist natürlich identisch, Wo man in der Anlage N etwas eingibt, ist aber nicht identisch. Bei ElsterFormular gibt es eine vollständige Lohnsteuerbescheinigung

                  zum Eintragen, bei Mein ELSTER gibt es die bisher nicht.

                  Deshalb hat die Auswahl des richtigen Unterforums eine gewisse Bedeutung, denn ich habe dir oben Nummern der Lohnsteuerbescheinigung genannt, die man ja nur bei ElsterFormular direkt ausfüllen kann.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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