Hallo,
ich habe heute auch mal ein Problem, für das ich trotz tagelanger Suche im Forum keine Lösung finden konnte. Es geht um folgenden Sachverhalt:
1. Mein (Stief)-Sohn macht z.Z. ein weiterführendes Studium im Anschluss an seine Berufsausbildung; da er noch Kindergeld erhält, müssen wir ihn wohl in unserer Steuererklärung mit angeben.
2. An welcher Stelle und in welcher Höhe muss sein BAföG als Einkommen oder Bezüge angegeben werden (Bruttoarbeitslohn dürfte es ja wohl kaum sein?)
3. Da er außerhalb wohnt (mit Hauptwohnsitz), kann man die Wohnkosten (Kaltmiete + Nebenkosten + Strom- und sonstigen Kosten) eventuell als Werbungs- oder Sonderausgaben geltend machen, das Gleiche würde ja auch die Studiengebühren betreffen (dahingehend hatte ich ja schon eine Erklärung in der Elster-Hilfe gefunden).
Ich wäre für einen Tipp oder Link sehr dankbar!
Ansonsten Grüße von
R1D1
ich habe heute auch mal ein Problem, für das ich trotz tagelanger Suche im Forum keine Lösung finden konnte. Es geht um folgenden Sachverhalt:
1. Mein (Stief)-Sohn macht z.Z. ein weiterführendes Studium im Anschluss an seine Berufsausbildung; da er noch Kindergeld erhält, müssen wir ihn wohl in unserer Steuererklärung mit angeben.
2. An welcher Stelle und in welcher Höhe muss sein BAföG als Einkommen oder Bezüge angegeben werden (Bruttoarbeitslohn dürfte es ja wohl kaum sein?)
3. Da er außerhalb wohnt (mit Hauptwohnsitz), kann man die Wohnkosten (Kaltmiete + Nebenkosten + Strom- und sonstigen Kosten) eventuell als Werbungs- oder Sonderausgaben geltend machen, das Gleiche würde ja auch die Studiengebühren betreffen (dahingehend hatte ich ja schon eine Erklärung in der Elster-Hilfe gefunden).
Ich wäre für einen Tipp oder Link sehr dankbar!
Ansonsten Grüße von
R1D1