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Auslandswohnsitz und Auslandskonto für Steuererstattung

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    Auslandswohnsitz und Auslandskonto für Steuererstattung

    Ich habe keinen Wohnsitz in D und einziger Wohnsitz ist in PL.
    Bis jetzt hatte ich ein Girokonto in D, welches ich aber kündigen werde weil nicht mehr benötigt.
    Alles ist auf eine polnische Bank umgestellt und es gibt dort ein Währungskonto in EURO.
    Demzufolge würde ich im Hauptvordruck dieses EURO-Konto angeben.

    Nun die Frage zu Elster-Formular:
    Im Hauptvordruck Seite 1 kann ich zwar IBAN und BIC des ausländischen Geldinstitutes angeben, eine Währungsangabe ist aber nicht vorgesehen.
    In welcher Form wird dann die Überweisung vorgenommen ? SEPA-Verfahren ? (Absender- und Empf.-Konto = EURO)

    Wäre makaber, wenn die Überweisung seitens Finanzamt von Euro in PLN umgerechnet würde und dann bei der Bank wieder von PLN in EURO.
    Da bei solchen Gelegenheiten nie zugunsten des Zahlungsempf. umgerechnet wird, hätte ich ja einen Kursverlust - was keinen Sinn macht.

    #2
    AW: Auslandswohnsitz und Auslandskonto für Steuererstattung

    Zitat von WernerTer Beitrag anzeigen
    In welcher Form wird dann die Überweisung vorgenommen ? SEPA-Verfahren ? (Absender- und Empf.-Konto = EURO)
    Ja. SEPA ist immer EURO (auch wenn das ausländische Konto auf eine andere Währung läuft, z.B. CHF-Konten in der Schweiz oder so).

    Kommentar


      #3
      AW: Auslandswohnsitz und Auslandskonto für Steuererstattung

      Ich weiß, daß SEPA € auf € ist.
      Die Frage war, wie überweist das Finanzamt ins Ausland?
      Immer als SEPA-Überweisung oder rechnet man um in Landeswährung und beauftragt eine "alte" Auslandsüberweisung?

      Kommentar


        #4
        AW: Auslandswohnsitz und Auslandskonto für Steuererstattung

        Meines Wissens wird da nichts in Landeswährung umgerechnet, das macht die Empfängerbank. In deinem Fall entfällt das natürlich, da du ja ein Euro-Konto angibst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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