Hallo zusammen,
ich habe nun bereits seit März immer wieder bei meinem Anbieter in die nachträgliche elektronische Übermittlung meiner VL eingewilligt, im Finanzamt ist jedoch mie etwas angekommen. Ich hab bereits mehrmals bei meinem Anbieter angerufen, wo mir keine wirkliche Begründung genannt wurde. Mein 2ter VL Vertrag wurde außerdem direkt beim ersten Versuch übermittelt.
Ich hätte gedacht mal gelesen zu haben, dass in bestimmten Härtefällen die AN-Sparzulage auch personell (ohne elektronische Daten) festgesetzt werden kann, wenn man die Höhe der gezahlten Beiträge nachweist, sowei nachweisen kann, dass man eigentlich in die elektronische Übermittlung eingewilligt hätte. Mir fällt jedoch nichtmehr der AO § hierzu ein.
Kennt jemand zufällig den § den ich meine und weis ob das Finanzamt meinen o.g. Fall so akzeptieren würde?
Reicht für den Nachweis ein formloses Schreiben, oder gibt es da ein bestimmtes ELSTER Formular bzw. eine bestimmte Anlage für?
Danke im Vorraus
ich habe nun bereits seit März immer wieder bei meinem Anbieter in die nachträgliche elektronische Übermittlung meiner VL eingewilligt, im Finanzamt ist jedoch mie etwas angekommen. Ich hab bereits mehrmals bei meinem Anbieter angerufen, wo mir keine wirkliche Begründung genannt wurde. Mein 2ter VL Vertrag wurde außerdem direkt beim ersten Versuch übermittelt.
Ich hätte gedacht mal gelesen zu haben, dass in bestimmten Härtefällen die AN-Sparzulage auch personell (ohne elektronische Daten) festgesetzt werden kann, wenn man die Höhe der gezahlten Beiträge nachweist, sowei nachweisen kann, dass man eigentlich in die elektronische Übermittlung eingewilligt hätte. Mir fällt jedoch nichtmehr der AO § hierzu ein.
Kennt jemand zufällig den § den ich meine und weis ob das Finanzamt meinen o.g. Fall so akzeptieren würde?
Reicht für den Nachweis ein formloses Schreiben, oder gibt es da ein bestimmtes ELSTER Formular bzw. eine bestimmte Anlage für?
Danke im Vorraus
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