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Zwei Jobs - Angabe von Fahrtkosten

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    Zwei Jobs - Angabe von Fahrtkosten

    Liebe Community,

    ich habe den ganzen Tag nach Antworten zu meinen Fragen im Internet gesurft, aber keine konkrete Angaben gefunden. Es geht um Folgendes:

    Ich habe zwei Jobs bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern, arbeite dementsprechend auf Lohnsteuerklasse I und VI. Ich sitze nun an meiner Steuererklärung und weiß nicht genau, welche Angaben ich bzgl. meiner Fahrten zu den jeweiligen Tätigkeitsstätten machen soll.

    Arbeitgeber 1 (Steuerklasse I)/ Tätigkeitsstätte 1 liegt am nächsten zu meinem Wohnort, die Entfernung liegt bei 6 km. Ich fahre hier 2-3 die Woche mit dem Bus hin. Das Ticket für den Nahverkehr kostet im Jahr ca. 650 EUR.

    Arbeitgeber 2 (Steuerklasse VI) liegt 55 km von meinem Wohnort entfernt. Auch hier fahre ich 2-3 die Woche hin. Manchmal mit dem Nahverkehr (Kosten 13EUR/Tag), manchmal nimmt mich ein Arbeitskollege mit.

    Könntet ihr mir bitte sagen, wo und was ich anzugeben habe? Ich bin wirklich am Verzweifeln.

    Zusätzliche Infos kann ich gerne nachreichen


    Vielen Dank und mit besten Grüßen
    m.hal

    #2
    AW: Zwei Jobs - Angabe von Fahrtkosten

    Du musst eben zweimal Angaben zur Entfernungspauschale in der Anlage N machen. Das ist doch nicht kompliziert! Bei ElsterFormular kannst den Bereich doch einfach duplizieren.

    Du füllst zweimal den Abschnitt ab Zeile 31 der Anlage N aus. Die Mitfahrt bei einem Kollegen in dessen PKW spielt da keine Rolle, die wird nämlich nicht abgefragt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zwei Jobs - Angabe von Fahrtkosten

      Hallo,

      >>>Die Mitfahrt bei einem Kollegen in dessen PKW spielt da keine Rolle, ...

      Vielleicht sollte man das noch etwas erläutern:
      Bei der Entfernungspauschale (30 Cent je Entfernungskilometer) spielt es keine Rolle wie man sich bewegt hat, man hätte sogar zu Fuß gehen können. Anmerkung: Jedenfalls bis 15000 km bzw. 4500 Euro.

      Wenn aber die wirklichen ÖPNV-Kosten geltend gemacht werden sollen (es gibt ja ein extra Eingabefeld dafür), dann fallen die Fahrten mit Kollegen unter den Tisch.

      Zudem ist bei 2 Jobs zu beachten, dass sich die Fahrten nicht anschließen dürfen. Wenn das doch der Fall ist (die Angabe je 2-3 Tage ist da nicht eindeutig) müssen in beiden Rechnungen die Strecken entsprechend gekürzt werden.

      Und natürlich gilt immer nur eine Strecke, nicht hin und zurück (das nur mal, weil es immer wieder falsch verstanden wird).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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