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Renten sind doch kein Arbeitslohn, oder ?

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    Renten sind doch kein Arbeitslohn, oder ?

    Ich versuche verzweifelt, mit dem Elster-Fomular meine Renten einzugeben. Ich erhalte eine Rente von der BfA, eine staatliche Rente aus England, eine Pension aus meiner deutschen Pensionskasse und aus meiner englischen Pensionskasse, sowie eine Firmenrente.

    Klingt toll, aber es sind nur Kleckerbeträge. Nichtsdestotrotz muss ich ja alles eingeben. Die beiden staatlichen Renten kann ich ohne Probleme auf Seite 1 in den Spalten 1 und 2 des Formulars R eintragen. Auf Seite 2 fangen die Probleme an.

    Ich habe keinen Schimmer, in welche Zeile ich z.B. meine Firmenrente eingeben muss. Ist es Zeile 36, 38 oder eine ganz andere ? Meine Pensionskassenbezüge kann ich nicht in Zeile 32 eintragen - also habe ich Zeile 38 versucht. Das klappt, aber ich weiss nicht, was 'Leistungen wegen schädlicher Verwendung ..' sind. Das System akzeptiert aber.

    Mir ist nicht bekannt, dass ich Arbeitslohn beziehe, aber bei der Bitte um Steuerberechnung, erhalte ich die Mitteilung, dass ich in Zeile 67, 3 'Neine' angekreuzt habe - wo doch Arbeitslohn vorliegt.

    Ich arbeite nicht, ich bin seit Jahren Rentner - wo kommt mein Lohn her ?? Durch Falscheintrag ???

    Ich finde Elster im Moment noch so richtig schwierig und fast nicht bedienbar - oder bin ich schon zu alt zum, zum ?

    #2
    AW: Renten sind doch kein Arbeitslohn, oder ?

    Das hat mit Elster nichts zu tun, sondern allein mit der Frage, ob Sie auch so in der Lage wären, Papiersteuererklärungen auszufüllen oder nicht.

    Eine Firmenrente ist regelmäßig ein Lohn für eine ehemalige Arbeit und somit auch Arbeitslohn und hat dann normalerweise in der Anlage R nichts zu suchen. In diesen Fällen bekommen Sie auch vom (ehemaligen) Arbeitgeber einen Ausdruck Ihrer Lohnsteuerbescheinigung und Sie haben ihm vorher Ihre Lohnsteuerkarte übersandt. Und daraus ergibt sich alles weitere.

    Sollte es sich aber um Zahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung handeln, bekommen Sie ebenfalls -diesmal allerdings von dessen Anbieter- eine entsprechende Bescheinigung bei erstmaliger Zahlung oder bei Änderungen, in der genau darauf steht, unter welcher Nummer auf Seite 2 der Anlage R diese einzutragen ist.

    Fazit: Solange Sie sich Ihre Bescheinigungen nicht zusammensuchen und anschauen, kommen Sie nicht weiter. Und wir können Ihnen so auch nicht helfen, da es zu viele Konstellationen gibt und "Firmenrente" zu viele Varianten zulässt, als das wir Ihnen helfen können.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Renten sind doch kein Arbeitslohn, oder ?

      schau mal auf die letzten antworten in diesem thread "ElsterFormular 12.1.0 steht bereit".

      gruß f.

      Kommentar

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