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unterjähriger Rentenbeginn, Kombi Lohn, gesetzl. Rente und VBL -wo eintragen?

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    unterjähriger Rentenbeginn, Kombi Lohn, gesetzl. Rente und VBL -wo eintragen?

    Hallo! Ich versuche gerade, in ElsterFormular die Einträge unterzubringen für Jahreslohn für 11 Monate, dazu im Dezember die erste Zahlung aus der gesetzlichen RV und die Zahlung der VBL.
    1.Gebe ich in der Anlage N nur den Lohn ein? Oder setze ich hier alle Bruttoeinkommen aus Lohn, gesetzl. RV und VBL in Summe ein, mit Ausweisung der Versorgungsanteile und in Zeile 30 und 31 den Monat des Beginns der Rentenzahlungm also 01.12? Und gebe dann den ganzen Kram nochmal in der Anlage R an?

    Zähle ich in der Anlage N auch die Beiträge zur KrankenV, PV aus den drei Einkommensarten zusammen in den Zeilen 25-27 ? Oder werden alle Daten zur gesetzl. Rente und VBL nur in der Anlage R eingeben?

    In Zeile 29 der Anlage N wird nach dem Versorgungsfreibetrag gefragt. Der dürfte für Rentenbeginn 12.2019 dann wohl 17,6 % betragen. Angeblich soll ja das Finanzamt dies festlegen. Wie komme ich zur offiziellen Feststellung des Versorgungsfreibetrages?

    2. Was trage ich wie in der Anlage R ein bei gesetzl. Rente und VBL. Wenn nur dort, wo dann die Beiträge zur KV und PV.

    Da der Erstbezug der Rente im Dezember 2019 begann, gibt es natürlich null Abrechnung von der Rentenversicherung. Ich habe für die Steuererklärung 2019 nur die endgültige Berechnung der Rente (incl. Angaben zu KV und PV) und von der VBL im Bankauszug ebenfalls die Einzelpositionen als Nachweis. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es zur Jahresmitte einen Jahresnachweis. Aber den habe ich jetzt natürlich noch nicht.

    Ich freue mich sehr, wenn mir jemand die Fragen beantworten kann.






    #2
    In der Anlage N ist die Lohnsteuerbescheinigung abgebildet. In die kannst Du die Daten der Lohnsteuerbescheinigung übertragen, die Du selber erhalten hast. Du hast mehrere Lohnsteuerbescheinigungen? Dann klickst Du am Ende auf Hinzufügen, um die nächste Lohnsteuerbescheinigung einzugeben.

    Für die gesetzliche Rente hast Du keine Lohnsteuerbescheinigung, die gehört in die Anlage R.

    Zitat von Sternenhimmel Beitrag anzeigen
    In Zeile 29 der Anlage N wird nach dem Versorgungsfreibetrag gefragt
    Nein, die Nummern in der Lohnsteuerbescheinigung sind nicht analog zu den Zeilennummern in der Anlage N. Seite 1 der Anlage N endet mit Zeilennummer 28.

    In Nummer 29 der in die Anlage N integrierten Lohnsteuerbescheinigung kannst Du die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag eintragen, die hoffentlich Deiner Lohnsteuerbescheinigung zu entnehmen ist.

    Sollte Dir noch keine Mitteilung der Rentenversicherung über die Beträge für die Steuererklärung vorliegen dann kannst Du die noch beantragen.

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      #3
      Für die VBL-Rente gibt es nach meiner Kenntnis eine Leistungsmitteilung, keine Lohnsteuerbescheinigung, also Anlage R.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Wie gerufen kam gestern die Leistungsmitteilung der VBL hier an. Damit ließen sich diese Daten schön in die Anlage R und die Anlage Versorgungsaufwendungen eintragen. War sogar erklärt wie und wo. Fehlt also nur noch die Leistungsmitteilung der RV. Da werden wir am Montag mal nachfragen, ob die verschickt wird. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag? Steht nirgendwo drauf. Ist das der Wert, der sich aus dem Tabelle/Jahr ermitteln lässt, in dem man in Rente gegangen ist?

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Hast du die Leistungsmitteilung der RV angefordert?
          Wenn -nein- musst du die Daten aus deinem Rentenbescheid nehmen
          oder hier anfordern
          https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ oder Bescheinigungsabruf beantragen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Im ersten Jahr kann man zwar die Daten aus dem Rentenbescheid nehmen, aber später sollte man die Bezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt schon

            in Händen haben oder den Bescheinigungsabruf bei Mein ELSTER nutzen, sonst muss man den Rentenanpassungsbetrag selbst berechnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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