Guten Abend,
Ich habe eine Frage zur Steuererklärung.
Die Aktivierungscodes kamen heute alle per Post.
Ich würde gerne für die letzen 4 Jahre die Steuererklärung nachreichen. (Privatperson, nicht zu verpflichtet).
Ich habe 2012 über die Provinzial eine Riesterrente abgeschlossen. Diese habe ich 2017 gekündigt und auszahlen lassen, da es für mich keinen wirklichen Sinn gemacht hat.
Muss die Riesterversicherung für:
2013: Eingezahlt: 60€ ohne Zulagen
2014: Eingezahlt: 60€ ohne Zulagen
2015: Eingezahlt: 150€ ohne Zulagen
2016: Eingezahlt: 150€ ohne Zulagen
01.07 2017: Gekündigt
Ausgezahlt:328,99€ (Öffentliche Förderungen wurden von von der Auszahlsumme schon abgezogen. Steuern Zulagen usw wurden angezogen und lagen bei knapp 450€)
(Wurde von der Bank falsch beraten, aber das ist ein anderes Thema)
Im Kündigungsschreiben für 2017 sind folgende Werte angegeben:
Anlage R: Nr. 6 Zeile Anlage R 44: §22 Nr.5 Satz 2, §20Abs1Nr6EStG + §52Abs28Satz5 EstG: -5,32€
Anlage R: Nr. 8c Zeile Anlage R 44: §22 Nr.5 Satz 2, §20Abs1Nr6EStG + §52Abs28Satz5 EstG: -175,69€
Leider finde ich diese Angaben nicht in Anlage R.
Müssen für die Jahre 2013-2016 die Einzahlbeiträge angegeben werden?
Wenn ja, wo muss ich was in welcher Anlage eintragen
Über Eure Rückantwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Ich habe eine Frage zur Steuererklärung.
Die Aktivierungscodes kamen heute alle per Post.
Ich würde gerne für die letzen 4 Jahre die Steuererklärung nachreichen. (Privatperson, nicht zu verpflichtet).
Ich habe 2012 über die Provinzial eine Riesterrente abgeschlossen. Diese habe ich 2017 gekündigt und auszahlen lassen, da es für mich keinen wirklichen Sinn gemacht hat.
Muss die Riesterversicherung für:
2013: Eingezahlt: 60€ ohne Zulagen
2014: Eingezahlt: 60€ ohne Zulagen
2015: Eingezahlt: 150€ ohne Zulagen
2016: Eingezahlt: 150€ ohne Zulagen
01.07 2017: Gekündigt
Ausgezahlt:328,99€ (Öffentliche Förderungen wurden von von der Auszahlsumme schon abgezogen. Steuern Zulagen usw wurden angezogen und lagen bei knapp 450€)
(Wurde von der Bank falsch beraten, aber das ist ein anderes Thema)
Im Kündigungsschreiben für 2017 sind folgende Werte angegeben:
Anlage R: Nr. 6 Zeile Anlage R 44: §22 Nr.5 Satz 2, §20Abs1Nr6EStG + §52Abs28Satz5 EstG: -5,32€
Anlage R: Nr. 8c Zeile Anlage R 44: §22 Nr.5 Satz 2, §20Abs1Nr6EStG + §52Abs28Satz5 EstG: -175,69€
Leider finde ich diese Angaben nicht in Anlage R.
Müssen für die Jahre 2013-2016 die Einzahlbeiträge angegeben werden?
Wenn ja, wo muss ich was in welcher Anlage eintragen
Über Eure Rückantwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
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