Hallo,
kann den Rechenweg für den Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a. S.4 EStG (screenshots eingefügt) nicht ganz nachvollziehen (fiktive Werte), wenn steuerfreie Zuschüsse (Anlage Vor. Nr. 22)dazu kommen. Vllt. kann mir jemand weiterhelfen
82.1.PNG
-> In diesem Beispiel ist es klar: 2952-1378=1574 <-> 1574*0,04=62,96 (abrunden auf 62).
Wenn man aber nun die Zuschüsse in Nr. 22 Anlage Vor. erhöht, und diese die Beiträge zur KV + PV übersteigt, bleibt der Kürzungsbetrag bei 62€.
82.2.PNG
Hat jemand eine Idee, wie nun die 62€ ermittelt werden bzw. ist der Kürzungsbetrag oder die ansetzbaren Zuschüsse gedeckelt? Konnte dazu leider nichts finden.
Danke für jede Hilfe.
VG
AC22
kann den Rechenweg für den Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a. S.4 EStG (screenshots eingefügt) nicht ganz nachvollziehen (fiktive Werte), wenn steuerfreie Zuschüsse (Anlage Vor. Nr. 22)dazu kommen. Vllt. kann mir jemand weiterhelfen
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-> In diesem Beispiel ist es klar: 2952-1378=1574 <-> 1574*0,04=62,96 (abrunden auf 62).
Wenn man aber nun die Zuschüsse in Nr. 22 Anlage Vor. erhöht, und diese die Beiträge zur KV + PV übersteigt, bleibt der Kürzungsbetrag bei 62€.
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Hat jemand eine Idee, wie nun die 62€ ermittelt werden bzw. ist der Kürzungsbetrag oder die ansetzbaren Zuschüsse gedeckelt? Konnte dazu leider nichts finden.
Danke für jede Hilfe.
VG
AC22
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