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Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a. S.4 EStG

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    Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a. S.4 EStG

    Hallo,

    kann den Rechenweg für den Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a. S.4 EStG (screenshots eingefügt) nicht ganz nachvollziehen (fiktive Werte), wenn steuerfreie Zuschüsse (Anlage Vor. Nr. 22)dazu kommen. Vllt. kann mir jemand weiterhelfen

    82.1.PNG
    -> In diesem Beispiel ist es klar: 2952-1378=1574 <-> 1574*0,04=62,96 (abrunden auf 62).

    Wenn man aber nun die Zuschüsse in Nr. 22 Anlage Vor. erhöht, und diese die Beiträge zur KV + PV übersteigt, bleibt der Kürzungsbetrag bei 62€.

    82.2.PNG

    Hat jemand eine Idee, wie nun die 62€ ermittelt werden bzw. ist der Kürzungsbetrag oder die ansetzbaren Zuschüsse gedeckelt? Konnte dazu leider nichts finden.

    Danke für jede Hilfe.

    VG
    AC22

    #2
    Die 62 € sind 4 % des Krankenversicherungsbeitrags (Basisabsicherung !!!) in einer gesetzlichen Krankenkasse, soweit darin ein Krankengeldanspruch enthalten ist. In Anlage 22 der Anlage Vorsorgeaufwand sind aber Beiträge eingetragen, die nicht Basisabsicherung betreffen. Damit kannst Du in Zeile 22 soviel eintragen wie Du willst, die 62 € bleiben gleich, da der Betrag, von dem die 4 % errechnet werden, ja unverändert bleibt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      das ist doch klar.
      Jetzt beträgt der Basisbeitrag 2952.- davon 4% = ?????

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Zitat von AC22
        danke schon mal für deine Antwort. Habe den Wert im Feld Nr. 22 mal ganz rausgenommen und dann ändert sich der Kürzungsbetrag.
        Also muss es doch einen Einfluss geben, oder?
        Vielleicht wäre es sinnig, wenigstens elementare Angaben zu liefern, nämlich welche Anwendung wirklich benutzt wird, um welchen Veranlagungszeitraum es eigentlich geht und welche Werte in der Anlage VOR eingetragen wurden, ob es sich um freiwillige GKV oder PKV handelt, Zusammen- oder Einzelveranlagung, etc. pp.
        Deine Angaben sind jedenfalls nicht im Ansatz nachvollziehbar. Du redest von Nr. 22. Das ist in Elsterformular, ESt 2019 Anlage VOR: Beiträge für über die Basisabsicherung hinausgehende Wahlleistungen Du redest aber die ganze Zeit von steuerfreien AG-Zuschüssen. Das passt hinten und vorne nicht.
        Und inwieweit die von dir durchgerechneten Zahlen sinnvoll sind, kann dahingestellt bleiben.

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