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Insolvenzgeld 2019 eintragen

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    Insolvenzgeld 2019 eintragen

    Hallo zusammen,

    leider habe ich unter der Suche keine passende Antwort gefunden...

    2019 habe ich von Oktober bis Dezember Insolvenzgeld bezogen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist diese nicht mit ausgewiesen. Wo muss ich das Insolvenzgeld in 2019 eintragen, oder wird dieses sowieso automatisch an das FA übertragen, sodass ich gar nichts machen muss? Nächste Frage wäre, ob man für das bezogene Insolvenzgeld eine separate Bescheinigung bekommt?!

    Ich danke Euch schon einmal für hilfreiche Tipps!

    Viele Grüße
    Flo


    #2
    Hallo,

    Hauptvordruck, Seite 2, Zeile 38

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      oder wird dieses sowieso automatisch an das FA übertragen, sodass ich gar nichts machen muss?
      Auch das dürftest du neuerdings machen, allerdings stimmt dann die Steuerberechnung nicht. Deshalb nicht zu empfehlen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!! Bekommt man für das Insolvenzgeld noch eine separate Bescheinigung, oder nimmt man NUR die Abrechnungen der Insolvenzgeldzahlungen und trägt die Werte addiert in Zeile 38? Sorry für die vielen Fragen, aber ist meine erste Insolvenz die ich mitmache...

        Kommentar


          #5
          Eigentlich solltest du bereits eine Bescheinigung der an das Finanzamt übermittelten Daten erhalten haben, es kann aber sein, dass die erst noch kommt.

          Nachweis gegenüber dem Finanzamt
          Nach Ablauf jedes Kalenderjahres, in dem Sie Leistungen bezogen haben, überträgt Ihre Agentur für Arbeit
          bis zum 28.02. die Daten über die im Vorjahr
          gewähr
          ten Leistungen sowie die Dauer des Leistungsbezuges elektronisch an die Finanzverwaltung. Im Anschluss erhalten Sie ohne besondere
          Aufforderung einen
          Nachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten. In diesem Nachweis sind alle dem Progressionsvorbehalt
          unterliegenden Leistungen (z.
          B. Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld) enthalten. Bitte bewahren Sie diese Nachweise daher gut auf.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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