Hallo Zusammen,
meine amerikansiche Freundin und ich sind gerade in die USA gezogen. Sie musste fuer Ihre Aufenthaltsgenehmigung einen Job nachweisen. Sie hat auf Rechnung fuer eine Sprachschule gearbeitet und maximal EUR 5000 im Jahr 2017 verdient, was weit unter dem Freibetrag von 8820 EUR liegt.
Das FA hat sie jetzt unter Ihren alten Adresse in DE angeschrieben, das sie bis 28.09. Ihre Steuererklaerung abgeben muss.
Sie hatte kein Gewerbe angemeldet - fuer mich ist da eher wie eine Mini Job zu sehen aber anscheinend hat die Sprachschule sie nicht als Minijob angemeldet.
Muss hier wirklich eine Steuerklaerung gemacht warden oder ist das nur ein Versuch des FA zu sehen ob da mehr war. Sie wurde angeschrieben das sie im Jahr 2016 angegeben hat das sie ca. 10000-12000 EUR verdient - hat sie aber nie angegeben.
Danke fuer eure Hilfe.
Gruss aus Dallas
Jan
meine amerikansiche Freundin und ich sind gerade in die USA gezogen. Sie musste fuer Ihre Aufenthaltsgenehmigung einen Job nachweisen. Sie hat auf Rechnung fuer eine Sprachschule gearbeitet und maximal EUR 5000 im Jahr 2017 verdient, was weit unter dem Freibetrag von 8820 EUR liegt.
Das FA hat sie jetzt unter Ihren alten Adresse in DE angeschrieben, das sie bis 28.09. Ihre Steuererklaerung abgeben muss.
Sie hatte kein Gewerbe angemeldet - fuer mich ist da eher wie eine Mini Job zu sehen aber anscheinend hat die Sprachschule sie nicht als Minijob angemeldet.
Muss hier wirklich eine Steuerklaerung gemacht warden oder ist das nur ein Versuch des FA zu sehen ob da mehr war. Sie wurde angeschrieben das sie im Jahr 2016 angegeben hat das sie ca. 10000-12000 EUR verdient - hat sie aber nie angegeben.
Danke fuer eure Hilfe.
Gruss aus Dallas
Jan
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