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Anlage EÜR für Ausichtsratsvergütung?

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    Anlage EÜR für Ausichtsratsvergütung?

    Hallo zusammen,
    muss für eine Aufsichtsratsvergütung (< 17.500,00€) neben der Anlage S - Zeile 10 noch eine Anlage EÜR eingereicht werden?
    Wenn ja - was trägt man als Firmenbezeichnung ein?
    Vielen Dank vorab für jegliche Hilfe

    #2
    AW: Anlage EÜR für Ausichtsratsvergütung?

    Normalerweise - wenn keine Ausgaben vorhanden sind - kann ja vielleicht drauf verzichtet werden. Aber das kann Dir nur Dein Finanzamt sagen.

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      #3
      AW: Anlage EÜR für Ausichtsratsvergütung?

      Eine formlose EÜR ist jedenfalls ab 2017 auch bei Einnahmen unter 17.500,00 € nicht mehr zulässig! Eine EÜR muss ab 2017 grundsätzlich elektronisch authentifiziert übermittelt werden.

      Firmenbezeichnung wäre: Aufsichtsratsmitglied XY AG oder ähnlich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage EÜR für Ausichtsratsvergütung?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Eine formlose EÜR ist jedenfalls ab 2017 auch bei Einnahmen unter 17.500,00 € nicht mehr zulässig! Eine EÜR muss ab 2017 grundsätzlich elektronisch authentifiziert übermittelt werden.
        ...außer für Ehrenämter und gemeinnützige Einrichtungen, jeweils unter bestimmten Freibeträgen: https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt...2018/07-06.php

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          #5
          AW: Anlage EÜR für Ausichtsratsvergütung?

          Wobei natürlich solche Ausnahmen nicht unbedingt bundesweit gelten!

          Was da für Bayern verfügt wurde, muss z. B. in Sachsen nicht ebenso sein. Deshalb bin ich da immer vorsichtig!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage EÜR für Ausichtsratsvergütung?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wobei natürlich solche Ausnahmen nicht unbedingt bundesweit gelten!
            Was da für Bayern verfügt wurde, muss z. B. in Sachsen nicht ebenso sein. Deshalb bin ich da immer vorsichtig!
            Das stimmt, aber auf diese Pressemitteilung hat immerhin der (bundesweit erscheinende) "Steuerspar-Newsletter" der Firma Buhl ("Wiso Sparbuch") hingewiesen (ohne Einschränkung auf bestimmte Bundesländer).

            In der Hilfe zum "Wiso Sparbuch" steht dann auch:
            Für ehrenamtlich Tätige wurden nach einer Mitteilung der OFD Nordrhein-Westfalen auf Bund-Länder-Ebene Ausnahmeregelungen getroffen (OFD NRW Kurzinfo ESt 03/2018):
            • Liegen die Einnahmen nach den §§ 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG insgesamt unter den entsprechenden Freibeträgen, muss weiterhin keine Anlage EÜR ausgefüllt werden.
            • Übersteigen die Einnahmen die Freibeträge oder werden anstelle bzw. zusätzlich zu den Freibeträgen die tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben abgezogen, ist zwingend die Anlage EÜR zu nutzen.
            • Nur wenn die mit der Anlage EÜR ermittelten Einkünfte (also Einnahmen abzüglich der Freibeträge und/oder Betriebsausgaben) die Grenze von 410 € überschreiten, besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR mit Authentifizierung.
            In diesem speziellen Fall scheint es sich also in der Tat um eine bundesweite Regelung zu handeln. Aber stimmt schon - man sollte natürlich wirklich immer prüfen, ob solche Regelungen auch im eigenen/speziellen Fall gelten.

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              #7
              AW: Anlage EÜR für Ausichtsratsvergütung?

              Gilt offensichtlich tatsächlich bundesweit. Hier der offizielle Text:

              https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/732948/
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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