AW: Umschulung / Arbeitslosengeld + Ausbildungsvergütung = Steuernachzahlung?
Wenn es sich um Fahrtkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit gehandelt hat, stehen die zwar nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, müssen aber gleichwohl
in Zeile 39 der Anlage N angegeben werden.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Umschulung / Arbeitslosengeld + Ausbildungsvergütung = Steuernachzahlung?
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AW: Umschulung / Arbeitslosengeld + Ausbildungsvergütung = Steuernachzahlung?
Wie hoch waren denn die Fahrtkostenzuschüsse? Stehen sie mit auf der Lohnsteuerbescheinigung?
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AW: Umschulung / Arbeitslosengeld + Ausbildungsvergütung = Steuernachzahlung?
Nutze hierfür auch Elster ...
Wird die Ausbildungsvergütung dann im nachhinein doch versteuert?
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AW: Umschulung / Arbeitslosengeld + Ausbildungsvergütung = Steuernachzahlung?
Zitat von Steuerneuling2017 Beitrag anzeigenHallo,
mache das erste mal meine Lohnsteuererklärung. Nutze hierfür auch Elster und habe folgendes Problem:
In 2012 war ich in einer Umschulung. Ich bekam anteilieg Arbeitslosengeld, eine normale Ausbildungsvergütung sowie monatliche Fahrkostenzuschüsse.
Nach Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung (kein Eintrag unter 4 da niedriger Azubilohn ~10.000 Euro), sowie der Leistungsnachweise über das Arbeitslosengeld kam jetzt in der Berechnung eine dicke Nachzahlung raus.
Kann das sein? Wird die Ausbildungsvergütung dann im nachhinein doch versteuert? Oder gibt es in Elster einen Punkt wo man angeben kann das die Einkünfte durch ein Ausbildung kamen?
Grüße
Ein ratloser Neuling in der Steuerwelt...
Stichwort : Progressionsvorbehalt
Gruß FIGUL
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Steuerneuling2017 hat ein Thema erstellt Umschulung / Arbeitslosengeld + Ausbildungsvergütung = Steuernachzahlung?.Umschulung / Arbeitslosengeld + Ausbildungsvergütung = Steuernachzahlung?
Hallo,
mache das erste mal meine Lohnsteuererklärung. Nutze hierfür auch Elster und habe folgendes Problem:
In 2012 war ich in einer Umschulung. Ich bekam anteilieg Arbeitslosengeld, eine normale Ausbildungsvergütung sowie monatliche Fahrkostenzuschüsse.
Nach Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung (kein Eintrag unter 4 da niedriger Azubilohn ~10.000 Euro), sowie der Leistungsnachweise über das Arbeitslosengeld kam jetzt in der Berechnung eine dicke Nachzahlung raus.
Kann das sein? Wird die Ausbildungsvergütung dann im nachhinein doch versteuert? Oder gibt es in Elster einen Punkt wo man angeben kann das die Einkünfte durch ein Ausbildung kamen?
Grüße
Ein ratloser Neuling in der Steuerwelt...Stichworte: -
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