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VBL Nachzahlung in 2019

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    VBL Nachzahlung in 2019

    Hallo,

    gemäß Leistungsmitteilung von VBL habe ich den Betrag der Nachzahlung, der ja für mehrere Jahre galt, in Anlage R, Seite 2, Zeile 53 eingetragen.
    Damit war eine weitere Steuerberechnung nicht mehr möglich.
    Angeblich sollen Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen Spalte (?) eingetragen werden – aber wie/wo; weitere Eingabemöglichkeiten (z.B. Zeitraum von - bis) zu Zeile 53 sehe ich nicht.
    Oder muss ich neben dem Eintrag in Zeile 53 eine weitere Rente (auf Seite 2) ´öffnen´ ? Welche Werte (Betrag, Jahreszahlen, etc.) müssen dann wo eingetragen werden?

    Schönen Abend
    Felix

    #2
    Hallo,

    habe testhalber einen Betrag in Zeile 53 eingegeben.
    Folgende Meldung erscheint

    Es wurde eine Nachzahlung für mehrere Jahre eingegeben, jedoch keine Angaben zu Einnahmen oder
    Leistungen aus Altersversorgungsverträgen getätigt.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Was soll das denn?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Gibt es auch eine laufende VBL-Rente?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Schau mal in meinen Thread vom 20.02.2019, 07:59. (Unten auf Button 91)

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          da wird es einfacher ->https://forum.elster.de/anwenderforu...chzahlung-2018

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Hallo zusammen,
            danke für die Hilfen.

            D.h. ich muss zweimal eine Rente auf Seite 2 der Anlage R verwenden:
            In der ersten Rente gebe ich die normale VBL-Rente für 2019 an (ohne Nachzahlungsbetrag) - muss ich dann trotzdem noch in Zeile 53 den Nachzahlungsbetrag angeben?
            Und in der 2. Rente gebe ich nur den Nachzahlungsbetrag an - mit Beginn der Rente = Beginn der Nachzahlung?

            Wieso wird in der Leistungsmitteilung der VBL dann nicht genau sowas angegeben?

            Schönen Tag
            Felix

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              #7
              Wieso wird in der Leistungsmitteilung der VBL dann nicht genau sowas angegeben?
              Die gehen von der Eintragung in das amtliche Papierformular aus. Die wissen ja nicht, dass du ein Steuerprogramm verwendest, das die Zahlungen

              nur bei einer Eintragung in getrennte Bereiche so zuordnen kann, dass auch die Steuerberechnung funktioniert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung
                1. Rente
                31 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem
                Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer
                Direktversicherung laut Nummer 1 der Leistungsmitteilung
                XX
                2. Rente
                42 Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer
                betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 5 oder
                Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut Nummer 9a
                der Leistungsmitteilung
                XXXX
                43 Beginn der Rente XX.XX.XXXX
                53 Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre (laut
                Nummer 11 der Leistungsmitteilung)
                XXX

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                  #9
                  Hallo zusammen,
                  habe jetzt bei 1. Rente die Jahresrente von 2019 in Zeile 42 eingegeben und bei der 2. Rente die Nachzahlung auch in Zeile 42 - in die Zeilen 53 habe ich nichts eingegeben - zumindest geht jetzt die Steuerberechnung wieder.
                  Vielen Dank für die Hilfen.
                  Felix

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                    #10
                    zumindest geht jetzt die Steuerberechnung wieder.
                    Die Frage ist allerdings, ob sie richtig ist und die Nachzahlung nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt versteuert wird?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Charlie24,
                      na Du machst mir Spaß :-)
                      Ich hoffe nur dass die Übermittlung der entsprechenden Daten von der VBL an das Finanzamt wenigstens richtig erfolgte und das Finanzamt die ermäßigte Besteuerung auch berücksichtigt.
                      Viele Grüße
                      Felix

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